Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft
Schönau am Königssee

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2015

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft

zu der am

Freitag, den 26. Juni 2015, 11.00 Uhr

im Marktrestaurant der Jennerbahn, Bergstation,

Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft,

Jennerbahnstr. 18, 83471 Schönau am Königssee

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung ein. *

* Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung gilt als Fahrausweis für die Bergbahn.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013/14 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013/14
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013/14

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013/14 in Höhe von € 51.917,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung an die Aktionäre € 0,00
Einstellung in die Gewinnrücklagen € 0,00
Vortrag auf neue Rechnung € 51.917,00
Bilanzgewinn € 51.917,00
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/14

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/14 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Dr. Fendt – Dipl.-Kfm. Kluge GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bad Reichenhall

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/15 zu wählen.

Teilnahmebestimmungen:

Nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer der nachstehenden Banken während der Geschäftsstunden ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen:

UniCredit Bank AG
Sparkasse Berchtesgadener Land.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens fünf Werktage frei bleiben. Die Hinterlegung hat demnach bis spätestens am 18. Juni 2015 zu erfolgen.

Werden die Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt, so ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 19. Juni 2015 bei der Gesellschaft einzureichen.
Samstage gelten nicht als Werktage nach den vorstehenden Bestimmungen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Auf die gesetzlichen Sonderregelungen des § 135 AktG zu Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, wird hingewiesen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT,
Frau H. Sieger, Jennerbahnstr. 18, 83471 Schönau a. Königssee,
Telefax: 08652/95 81 95, E-Mail: sieger@jennerbahn.de.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Hinterlegung der Aktien nach den vorstehenden Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter der Adresse der Gesellschaft, BERCHTESGADENER BERGBAHN AG, Frau H. Sieger, Jennerbahnstr. 18, 83471 Schönau a. Königssee, Telefax: 08652/95 81 95, E-Mail: sieger@jennerbahn.de eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge werden im Internet unter www.jennerbahn.de zugänglich gemacht. Dort werden gegebenenfalls auch Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen veröffentlicht.

Schönau am Königssee, im April 2015

BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT

DER VORSTAND

Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft
Jennerbahnstraße 18
83471 Schönau am Königssee
Telefon (08652) 95 81 –0
Telefax (08652) 95 81 –95
Internet http://www.jennerbahn.de
E-Mail info@jennerbahn.de

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