Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft

Schönau am Königssee

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 08. Juli 2016

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am
Freitag, den 08. Juli 2016, 10.00 Uhr
im Marktrestaurant der Jennerbahn, Bergstation,
Berchtesgadener Bergbahn AG, 83471 Schönau am Königssee
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.*

* Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung gilt als Fahrausweis für die Bergbahn.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014/15 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014/15

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2014/15

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014/15 in Höhe von € 25.580,18 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Aktionäre 0,00
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00
Vortrag auf neue Rechnung 25.580,18
Bilanzgewinn 25.580,18
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014/15 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15 Entlastung zu erteilen.

5.

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 8 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Davon werden vier Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern der Gesellschaft. Die Gemeinde Schönau am Königssee hat, solange sie selbst und/oder eine von ihr beherrschte oder unter ihrer Leitung stehende Gesellschaft insgesamt mehr als 15 % der Aktien der Gesellschaft hält, das nicht übertragbare Recht, unter Anrechnung auf die von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder, ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Das Entsendungsrecht ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft auszuüben.“

6.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der für den 08. Juli 2016 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. Deshalb ist eine Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 2 AktG, § 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 AktG, §§ 1, 4 DrittelbG und § 8 der Satzung aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

Martin Harlander
A Schwarzach im Pongau
Geschäftsführer der Harlander Baumanagement GmbH

Peter Hettegger
A Grossarl
Hotelier

Georg Hinterleitner, Dipl. Ing.
A St. Johann
Geschäftsführer der Spiluttini Bau GmbH

mit Wirkung ab Beendigung der für den 08. Juli 2016 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, Herrn

Stefan Pfnür
Schönau a. Königssee
Selbständiger Betreiber Wasserkraftwerk

mit Wirkung ab Beendigung der für den 08. Juli 2016 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Ausübung des Entsenderechts durch die Gemeinde Schönau a. Königssee gemäß der Neufassung von § 8 Abs. 1 S. 3 der Satzung nach vorstehendem Tagesordnungspunkt 5, längstens aber bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Dr. Fendt – Dipl.-Kfm. Kluge GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bad Reichenhall

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/17 zu wählen.

Teilnahmebestimmungen:

Nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer der nachstehenden Banken während der Geschäftsstunden ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen:

UniCredit Bank AG
Sparkasse Berchtesgadener Land

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens fünf Werktage frei bleiben, wobei Samstage nicht als Werktage gelten. Die Hinterlegung hat demnach bis spätestens am 30. Juni 2016 zu erfolgen.

Werden die Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt, so ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 01. Juli 2016 bei der Gesellschaft einzureichen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Auf die gesetzlichen Sonderregelungen des § 135 AktG zu Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, wird hingewiesen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT,
Frau H. Sieger, Jennerbahnstr. 18, 83471 Schönau a. Königssee,
Telefax: 08652/95 81 95, E-Mail: sieger@jennerbahn.de.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Hinterlegung der Aktien nach den vorstehenden Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter der Adresse der Gesellschaft, BERCHTESGADENER BERGBAHN AG, Frau H. Sieger, Jennerbahnstr. 18, 83471 Schönau a. Königssee, Telefax: 08652/95 81 95, E-Mail: sieger@jennerbahn.de eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge werden im Internet unter www.jennerbahn.de zugänglich gemacht. Dort werden gegebenenfalls auch Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen veröffentlicht.

 

BERCHTESGADENER BERGBAHN AG

DER VORSTAND

 

Die Einberufung der Hauptversammlung mit der Tagesordnung ist im Bundesanzeiger vom 30. Mai 2016 veröffentlicht.

Berchtesgadener Bergbahn AG
Jennerbahnstraße 18
83471 Schönau am Königssee

Telefon (08652) 95 81 –0
Telefax (08652) 95 81 –95
Internet http://www.jennerbahn.de, E-Mail info@jennerbahn.de
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