Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft
Schönau am Königssee
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 19. Oktober 2020
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Montag, den 19. Oktober 2020,10.00 Uhr
im Gasthaus Unterstein
Untersteinerstrasse 11, 83471 Schönau a. Königssee
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/19 |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Fendt – Dipl.-Kfm. Kluge GmbH zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 zu wählen. |
Teilnahmebestimmungen:
Nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Sparkasse Berchtesgadener Land während der Geschäftsstunden ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen:
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversammlung mindestens fünf Werktage frei bleiben. Die Hinterlegung hat demnach bis spätestens am 09. Oktober 2020 zu erfolgen.
Werden die Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt, so ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 12. Oktober 2020 bei der Gesellschaft einzureichen.
Samstage gelten nach § 14 Abs. 4 der Satzung nicht als Werktage nach den vorstehenden Bestimmungen.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT |
BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT
DER VORSTAND
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