Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft
Schönau am Königssee
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2022
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am
Freitag, den 20. Mai 2022, 10.00 Uhr
im Gasthaus Unterstein,
Untersteinerstraße 11, 83471 Schönau a. Königssee
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
Teilnahmebestimmungen:
Nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der
Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der
Sparkasse Berchtesgadener Land während der Geschäftsstunden ihre Aktien bis zur Beendigung
der Hauptversammlung hinterlegen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer
Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt gehalten werden.
Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tag der Hinterlegung
und dem Tag der Hauptversammlung mindestens fünf Werktage frei bleiben. Die Hinterlegung
hat demnach bis spätestens am 12. Mai 2022 zu erfolgen.
Werden die Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt,
so ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach
Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 13. Mai 2022 bei der Gesellschaft
einzureichen. Samstage gelten nach § 14 Abs. 4 der Satzung nicht als Werktage nach
den vorstehenden Bestimmungen.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform.
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters
oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute
bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten;
die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung
verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen,
Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem
Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das
besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung
der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT
Herrn Thomas Hettegger
Jennerbahnstr. 18
83471 Schönau a. Königssee
Telefax: 08652/95 81 95
E-Mail: hettegger@jennerbahn.de
BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT
DER VORSTAND
Berchtesgadener Bergbahn AG
Jennerbahnstraße 18, 83471 Schönau am Königssee
Telefon (08652) 95 81 – 0 | Telefax (08652) 95 81 – 95
Internet http://www.jennerbahn.de
E-Mail info@jennerbahn.de
|