Berendsohn Aktiengesellschaft, Hamburg – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Berendsohn Aktiengesellschaft

Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Wir geben bekannt, dass die IQ „Incentive Quality“ Marketing GmbH (im Folgenden „IQ“),
Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63834,
eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Berendsohn Aktiengesellschaft, als übertragender
Rechtsträger auf die Berendsohn Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 11788, als übernehmender Rechtsträger verschmolzen
werden soll.

Dadurch überträgt die IQ ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und
Pflichten unter Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung
durch Aufnahme auf die Berendsohn Aktiengesellschaft, § 2 Nr. 1 UmwG.

In den Geschäftsräumen der Berendsohn Aktiengesellschafter im Friesenweg 22, 22763
Hamburg, können von den Aktionären während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen
werden:

 
a)

der Verschmelzungsvertrag;

b)

die Jahresabschlüsse der IQ für die letzten drei Geschäftsjahre;

c)

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Berendsohn Aktiengesellschaft für die letzten
drei Geschäftsjahre.

 

Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der Berendsohn Aktiengesellschaft
eingereicht. Nach § 62 Abs. 1 UmwG ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden
Berendsohn Aktiengesellschaft nicht erforderlich.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Berendsohn
Aktiengesellschaft erreichen, können jedoch gemäß § 62 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 UmwG die
Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung
beschlossen wird.

Ein Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der
Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die Berendsohn Aktiengesellschaft
zu richten.

 

Hamburg, den 5. April 2022

Berendsohn Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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