Bergbahnen Hindelang-Oberjoch AG – Hauptversammlung

Bergbahnen Hindelang-Oberjoch AG
Bad Hindelang
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013/2014

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 11. Dezember 2014, um 14:00 Uhr (Einlass ab 13:00 Uhr), im Panoramahotel Oberjoch, Paßstraße 41, 87541 Bad Hindelang-Oberjoch, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013/2014 ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.06.2014 für das Geschäftsjahr 2013/2014 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Paßstraße 44, 87451 Bad Hindelang-Oberjoch, eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013/2014 von € 163.369,04 wie folgt zu verwenden:

Gewinnvortrag: € 163.369,04
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Eric Enders für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des ersten Aufsichtsrates endet nach § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft mit Ablauf der Hauptversammlung am 11.12.2014.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)

Herrn Gerhard Breher, Bauunternehmer,
wohnhaft in Bad Grönenbach
b)

Herrn Hubert Holzheu, Betreiber einer Eventagentur und Skischule,
wohnhaft in Bad Hindelang-Bad Oberdorf
c)

Herrn Heinrich Haberstock, Schreinermeister,
wohnhaft in Bad Hindelang
d)

Herrn Konrad Wechs, Immobilienkaufmann,
wohnhaft in Bad Hindelang-Bad Oberdorf

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern für die gleiche Zeit folgende Ersatzmitglieder nach folgender Reihenfolge zu wählen:
1.

Herrn Michael Heckelmiller, Bauingenieur, wohnhaft in Bad Hindelang-Oberjoch
2.

Herrn Bernd Benninghoff, Unternehmer, wohnhaft in Bad Hindelang-Vorderhindelang
6.

Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
1.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 1.203.733,00 um bis zu € 1.996.267,00 auf bis zu € 3.200.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.996.267 neuen, auf den Namen lautenden Vorzugsaktien (Serie A) als Nennbetragsaktien zu je einem Euro (€ 1,00) gegen Bareinlagen erhöht.

Die Vorzugsaktien (Serie A) sind stimmberechtigt. Die Vorzugsaktien (Serie A) gewähren einen Dividendenvorzug von € 0,14 pro Aktie.
2.

Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Über die Erteilung der Zustimmung entscheidet der Aufsichtsrat. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Übertragung von Aktionären an ihre Ehegatten, ihre Abkömmlinge oder an mit ihnen verwandte andere Aktionäre oder deren Abkömmlinge erfolgen soll.
3.

Die Aktien werden zum Betrag von je € 3,53 pro Aktie ausgegeben.
4.

Die neuen Aktien sind von Beginn des am 1. Juli 2015 anlaufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
5.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:1,658 zum Preis von € 3,53 je Aktie zum Bezug angeboten. Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden.

Die Bezugsrechte können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Über die Erteilung der Zustimmung entscheidet der Aufsichtsrat. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Übertragung an einen anderen Aktionär erfolgen soll, um den Erwerb einer weiteren ganzen Aktie zu ermöglichen.
6.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
7.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 30.04.2015 mindestens 500.000 Aktien gezeichnet sind.
8.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Vollmacht ist gemäß § 13 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft schriftlich zu erteilen. Vollmachtsformulare werden den Aktionären mit den Unterlagen zur Hauptversammlung übermittelt. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten bei der Einlasskontrolle erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch durch vorherige Übermittlung des Nachweises an die nachfolgende Anschrift erbracht werden:
Bergbahnen Hindelang-Oberjoch AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Anträge und Wahlvorschlägen von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG sind einschließlich Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Bergbahnen Hindelang-Oberjoch AG
Paßstraße 44
87541 Bad Hindelang-Oberjoch
Telefax: +49 (0) 8324 93399-303

Anträge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 26.11.2014, 24:00 Uhr, bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Bad Hindelang, im November 2014

Der Vorstand

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