Berliner Effektengesellschaft AG – Einberufung der Hauptversammlung

Berliner Effektengesellschaft AG

Berlin

WKN 522130
ISIN DE0005221303
Eindeutige Kennung: GMETBFV00622

Einberufung der Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

Ordentlichen Hauptversammlung

der Berliner Effektengesellschaft AG mit dem Sitz in Berlin.

Die Hauptversammlung findet statt am

Donnerstag, den 9. Juni 2022, 14:00 Uhr,

im Ludwig Erhard Haus, Konferenzzentrum, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin.

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Berliner Effektengesellschaft AG
und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichtes der Berliner Effektengesellschaft
AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

http:/​/​www.effektengesellschaft.de

eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden
die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt
und damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn
der Berliner Effektengesellschaft AG in Höhe von 76.800.060,62 EUR so zu verwenden,
dass eine Dividende in Höhe von 1,00 EUR je stimmberechtigter Stückaktie im rechnerischen
Nennwert von 1,00 EUR ausgeschüttet und der verbleibende Restbetrag auf neue Rechnung
vorgetragen wird.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Absatz 1 der Satzung

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung geregelt. Die
Vergütung setzt sich zusammen aus einem festen und einem variablen Bestandteil. In
Übereinstimmung mit § 25d Absatz 5 Satz 4 KWG soll die Vergütung des Aufsichtsrats
zukünftig keinen variablen Vergütungsbestandteil mehr enthalten. Gleichzeitig soll
der feste Vergütungsbestandteil um 50 % erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 13 Absatz 1 der Satzung wie folgt
neu zu fassen:

„(1) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche feste Vergütung von € 15.000,00.“

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fasanenstraße 77
10623 Berlin

zum Abschlussprüfer der Berliner Effektengesellschaft AG und des Berliner Effektengesellschaft
AG-Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

 
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft
eingeteilt in 13.425.694 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 23.380 eigene Aktien (Stand:
25.04.2022). Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
somit 13.402.314.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am
19. Mai 2022, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind
und die sich zur Hauptversammlung anmelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Datum in der Mitteilung der Gesellschaft nach
§ 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 (EU-DFVO)
in Feld C5 der Tabelle 3 der EU-DFVO als „Aufzeichnungsdatum“ mit dem Ablauf des 18.
Mai 2022 angegeben wird.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut
auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum
Ablauf des 2. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle
eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform (§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

Berliner Effektengesellschaft AG
c/​o Quirin Privatbank AG
– Hauptversammlungen –
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin

E-Mail: Hauptversammlungen@avaloq.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären
von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes
werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das maßgebliche Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben,
sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes
Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Nachweisstichtag erworben haben, können dagegen nicht an der Hauptversammlung
teilnehmen.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe/​Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Vollmachtsformular
erhalten die zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit
der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der
Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung erfolgen.

Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach §
135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten hinsichtlich der
Form der Vollmachtserteilung zu beachten sein, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter bedarf der Textform (§ 126b
BGB) und ist an folgende Adresse zu richten:

Berliner Effektengesellschaft AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80367 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Soweit die von der Gesellschaft benannten einzelvertretungsberechtigten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen zu der Vollmacht in jedem Fall Weisungen
zu der Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht
ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aktionäre, die von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht
bis spätestens 8. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend), an die oben angegebene
Anschrift senden oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei im pdf-Format)
übermitteln.

Ein Vordruck des Vollmachtsformulars kann auch von unserer Internetseite

http:/​/​www.effektengesellschaft.de

abgerufen und ausgedruckt werden. Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den auf
der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Hauptversammlung hinterlegten näheren
„Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung“
entnehmen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur
Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
besteht nicht.

4.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz
2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand der Berliner Effektengesellschaft AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin,
zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 15. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
zugehen.

5.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge
übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

Berliner Effektengesellschaft AG
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 89021-134
E-Mail: chughes@effektengesellschaft.de

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich
des Namens des Aktionärs sowie etwaiger Begründungen nach ihrem Eingang unter der
Internetadresse

http:/​/​www.effektengesellschaft.de

veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 25. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der
oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten
dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

6.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

7.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich unter der Internetadresse

http:/​/​www.effektengesellschaft.de
8.

Übertragung der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird im Internet nicht übertragen.

9.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Informationen zur diesjährigen ordentlichen Hauptsammlung sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter

http:/​/​www.effektengesellschaft.de

in der Rubrik Hauptversammlung zugänglich.

10.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen
oder in sonstiger Weise Ihre Aktionärsrechte wahrnehmen, erheben wir personenbezogene
Daten über Sie und/​oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die
Ausübung ihrer Rechte auf der Hauptversammlung zu ermöglichen. Einzelheiten zum Umgang
mit ihren personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und zu
Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden sich ebenfalls auf der
Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.effektengesellschaft.de/​ir/​hauptversammlung.htm

 

Berlin, im April 2022

Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin

Der Vorstand

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