Bertrandt Aktiengesellschaft – Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien / Bezugsrechtsausschluss / Einziehung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Bertrandt Aktiengesellschaft
Ehningen
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien / Bezugsrechtsausschluss / Einziehung 21.02.2019

Bertrandt Aktiengesellschaft

Ehningen

Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805

Mitteilung über Beschlussfassung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, Bezugsrechtsausschluss, Einziehung)

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft hat am 20. Februar 2019 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 31. Januar 2024 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 7. Januar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft („Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts“). Die auf Grund dieses Beschlusses oder anderweitig erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der im Bundesanzeiger vom 7. Januar 2019 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft.

 

Ehningen, im Februar 2019

Der Vorstand

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