Bertrandt Aktiengesellschaft – Erwerb eigener Aktien

Bertrandt Aktiengesellschaft
Ehningen
Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805
Mitteilung über Beschlussfassung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)

Die ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft hat am 18. Februar 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 31. Januar 2020 Aktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 1.000.000 zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 5. Januar 2015 im elektronischen Bundesanzeiger im vollständigen Wortlaut veröffentlichten Punkte 7 und 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft („Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts“ und „Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Einsatz von Optionen sowie zur Möglichkeit des Bezugs- und des Andienungsrechtssauschlusses in bestimmten Fällen“), auf die wegen weiterer Einzelheiten verwiesen wird. Die auf Grund eines dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Ehningen, im Februar 2015

Der Vorstand

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