BEST-RMG Reisen Management AGFilderstadtEinladung zur ordentlichen HauptversammlungSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der BEST-RMG Reisen Management AG mit Sitz in Filderstadt am Mittwoch, den 11. Mai 2022 um 09:30 Uhr (Ende ca. 12:30 Uhr)
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BEST-RMG Reisen Management AG zum |
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Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Oktober 2021 ausgewiesenen
Angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit und Liquidität |
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5. |
Satzungsänderung von § 4 Abs. 6 der Satzung Die Hauptversammlung hat den Vorstand im Jahr 2019 durch Einführung der aktuellen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Satzungsänderungen zuzustimmen: § 4 Abs. (6) wird wie folgt neu gefasst: Der Vorstand ist bis zum 01.05.2027 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des |
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6. |
Satzungsänderung von § 10 Abs. 2 der Satzung Die Herausforderungen durch die Pandemie haben vor Augen geführt, dass bei den bisher Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Satzungsänderungen zuzustimmen: § 10 Abs. (2) wird wie folgt neu gefasst: Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden in Textform unter Angabe der Gegenstände der |
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7. |
Satzungsänderung von § 11 der Satzung Die Satzung regelt den Auslagenersatz und die Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats Diese Erwägungen liegen ebenfalls der weiter unten vorgeschlagenen Änderung von § Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Satzungsänderungen zuzustimmen: § 11 wird wie folgt neu gefasst:
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8. |
Satzungsänderung von § 13 der Satzung Die Pandemie hat auch für die Durchführung von Hauptversammlungen neue Herausforderungen Vorstand und Aufsichtsrat möchten dieser Entwicklung Rechnung tragen und die Voraussetzungen Die Vorschrift über den Ort der Hauptversammlung soll etwas erweitert werden. Die Zusätzlich zur Einberufung per Einschreiben oder Bekanntgabe im elektronischen Bundesanzeiger Der neue Abs. (5) soll die Ermächtigung enthalten, eine gemischte Hauptversammlung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Satzungsänderungen zuzustimmen: § 13 Abs. (3) wird wie folgt neu gefasst: Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand und in den gesetzlich vorgeschriebenen Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch einmalige Bekanntmachung im elektronischen Nach § 13 Abs. (4) wird wie folgt ein § 13 Abs. (5) neu eingefügt: Der Vorstand wird ermächtigt, in der Einberufung zur Hauptversammlung vorzusehen, Nach § 13 Abs. (5) wird wie folgt ein § 13 Abs. (6) neu eingefügt: Der Vorstand wird ermächtigt, in der Einberufung zur Hauptversammlung vorzusehen, |
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9. |
Satzungsänderung von § 17 der Satzung Wie bereits oben zu dem Auslagenersatz und der Vergütung des Aufsichtsrats erwähnt, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Satzungsänderungen zuzustimmen: Nach § 17 Abs. (5) werden wie folgt § 17 Abs. (6) bis (9) neu eingefügt:
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10. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsräte und Beiräte Die Hauptversammlung hat zuletzt zum Geschäftsjahr 2006/2007 über die Aufwandsentschädigung
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11. |
Aufsichtsratswahlen Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl folgender Personen für die abgelaufene Amtszeit
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. |
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12. |
Beiratswahlen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Wahl folgender Personen für die turnusmäßig Region 01 (PLZ 80-88, 93-94): Region 02 (PLZ 0, 90-92,95-99): Region 04 (PLZ 70-75, 89): Ein Wahlvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Besetzung der nicht besetzten |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am
Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen und rechtzeitig angemeldeten
Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt.
Bitte beachten Sie, dass juristische Personen (z. B. GmbHs) hinsichtlich Teilnahme-
und Stimmrecht von deren Geschäftsführern vertreten werden, eine rechtsgeschäftliche
Bevollmächtigung also nicht notwendig ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die
Vertretung durch einen rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigten (z. B. Prokuristen) auszuüben.
Rechtsgemeinschaften – z. B. Gesellschaftsformen wie die GbR – werden durch einen
rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigten vertreten.
Einzelfirmen werden durch den Inhaber vertreten. Es besteht die Möglichkeit, die Vertretung
des Inhabers durch einen rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigten auszuüben.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte
ausüben lassen. Für alle Fälle der rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung gilt:
Der Bevollmächtigte muss der Gesellschaft seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer
Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Prokuristen.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre
können ihre Vollmacht mit dem unverbindlichen Vollmachtsvorschlag auf dem HV-Online-Anmeldeportal
bis 04. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) erteilen.
Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Versammlung
sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich im
HV-Online-Anmeldeportal bis spätestens bis Mittwoch, 04. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ), anmelden.
Nur rechtzeitig angemeldeten Aktionären und Vertretern darf die Teilnahme und das Stimmrecht gewährt werden. Der
Aktionär hat den Nachweis der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Anmeldung zu erbringen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge
gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind über das HV-Online-Anmeldeportal zu richten oder schriftlich
unter:
BEST-RMG Reisen Management AG, Rita-Maiburg-Str. 6, 70794 Filderstadt
Die bis zum Ablauf des 26. April 2022 (24:00 Uhr MESZ) auf dem HV-Online-Anmeldeportal eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
den anderen Aktionären auf dem HV-Online-Anmeldeportal zugänglich gemacht. Etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf HV-Online-Anmeldeportal veröffentlicht.
Ein Gegenantrag und seine Begründung sowie ein Wahlvorschlag brauchen unter den Voraussetzungen
des § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden, die Begründung eines
Gegenantrags gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt.
Wahlkandidatur
Anlässlich dieser Hauptversammlung werden turnusmäßig zwei Mitglieder des Aufsichtsrates
sowie vier Beiräte für die Regionen 01, 02, 04 und 05 gewählt. Sie würden uns die
Vorbereitung der Wahlen erleichtern, wenn Sie uns auf dem im HV-Online-Anmeldeportal
vorgesehenen Feld Ihre Kandidatur mitteilen würden.
Hinweis zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, an der Veranstaltung vor Ort teilnehmen,
Ihr Stimmrecht ausüben, Fragen stellen oder Widerspruch einlegen, erheben wir personenbezogene
Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die BEST-RMG Reisen Management AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter
Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller
weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen
Daten im Rahmen der Hauptversammlung 2022 und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden
Sie im HV-Online-Anmeldeportal oder auf der Webseite der Gesellschaft unter
https://www.best-reisen.de/datenschutz.html
Stuttgart, im März 2022
BEST-RMG Reisen Management AG
– Die Vorstände –