bet-at-home.com AG – Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG (eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % zu erwerben)

bet-at-home.com AG

Düsseldorf

WKN A0DNAY /​ ISIN DE000A0DNAY5

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

 

Die ordentliche Hauptversammlung der bet-at-home.com AG hat am 26. Mai 2023 („Hauptversammlung“) beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Mai 2025 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden. Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien) in der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger vom 19. April 2023 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen angenommen hat.

 

Düsseldorf, im Juni 2023

bet-at-home.com AG

Der Vorstand

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