Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Der Deutschen Balaton Aktiengesellschaft gehören mehr als der vierte Teil der Aktien der Beta Systems Software AG)

Beta Systems Software AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 AktG und gemäß § 21 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der Beta Systems Software AG, mit Sitz in Berlin – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG (Mitteilung nach § 20 Abs. 3 AktG) – gehört. Gleichzeitig hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 2 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der Beta Systems Software AG gehört.

 

Berlin, den 27.09.2022

Beta Systems Software AG

Der Vorstand

 

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