Beteiligungs-Aktiengesellschaft der bayerischen Volksbanken – Hauptversammlung 2015

Beteiligungs-Aktiengesellschaft der bayerischen Volksbanken
Lindenberg 13, 82343 Pöcking

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, 17. Juli 2015, um 15.00 Uhr, im
Hotel Bayerischer Hof, Promenadeplatz 2–6, München stattfindenden
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

ein.
TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit den Berichten des Vorstands und Aufsichtsrats.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat schlagen wir vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 5.200.226,14 wie folgt zu verwenden:
a) Euro 1,80 Dividende je Stückaktie
auf die dividendenberechtigten 2.790.796 Stückaktien
Euro
5.023.432,80
b) Gewinnvortrag auf das Geschäftsjahr 2015 Euro 176.793,34
Bilanzgewinn Euro 5.200.226,14
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4.

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen, da für die Gesellschaft weder das Mitbestimmungsgesetz noch das Drittelbeteiligungsgesetz anwendbar ist.
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung scheidet Herr Josef Frauenlob vorzeitig aus dem Aufsichtsrat aus.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor, gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung anstelle von Herrn Josef Frauenlob für dessen restliche Amtszeit, d.h. bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2016,
Herrn Udo Gebhardt, Babensham
Vorstandsmitglied der Münchner Bank eG,
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Verschiedenes.

An der Hauptversammlung können nur die im Aktienbuch eingetragenen Gesellschafter teilnehmen oder sich gemäß § 15 Abs. 5 der Satzung vertreten lassen.

Pöcking, im Juni 2015

DER VORSTAND

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