Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Beteiligungs-Aktiengesellschaft der bayerischen Volksbanken Pöcking |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 03.06.2019 |
Beteiligungs-Aktiengesellschaft der bayerischen VolksbankenPöckingHiermit laden wir unsere Aktionäre zu deram Freitag, 19. Juli 2019, um 14.30 Uhr,
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 mit den Berichten des Vorstands und Aufsichtsrats |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat schlagen wir vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 8.543.395,31 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen, da für die Gesellschaft weder das Mitbestimmungsgesetz noch das Drittelbeteiligungsgesetz anwendbar ist. Mit Ablauf dieser Hauptversammlung scheidet Herr Rudolf Winter vorzeitig aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor, gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung anstelle von Herrn Rudolf Winter für dessen restliche Amtszeit, d.h. bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2021, Herrn Thomas Ludwig, Weiden in den Aufsichtsrat zu wählen. Aufgrund des Todes von Herrn Wilfried Gerling am 04. April 2019 ist eine weitere Ergänzungswahl vorzunehmen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung anstelle von Herrn Wilfried Gerling für dessen restliche Amtszeit, d.h. bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2021, Frau Sandra Bindler, München in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
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6. |
Verschiedenes |
An der Hauptversammlung können nur die im Aktienbuch eingetragenen Gesellschafter teilnehmen oder sich gemäß § 15 Abs. 5 der Satzung vertreten lassen.
Pöcking, im Juni 2019
DER VORSTAND