Beutin AG: Außerordentliche gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre

Beutin AG

Lübeck

AG Lübeck, HRB 8765

Wir laden unsere Vorzugsaktionäre zu einer außerordentlichen gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der Beutin AG mit dem Sitz in Lübeck, AG Lübeck HRB 8765, gemäß § 141 Abs. 3 AktG am

Freitag, den 27. Januar 2023 um 11:30 Uhr
in 23556 Lübeck, Herrenholz 6.

Die Einberufung erfolgt gemäß § 122 Abs. 1 AktG auf Verlangen des Aktionärs Ingmar Strait. Ein Beschlussvorschlag der Verwaltung für den von Ingmar Strait geforderten Beschlussvorschlag ist gemäß § 124 Abs. 3 S. 2 AktG nicht erforderlich.

TAGESORDNUNG

TOP 1.

Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Henning Oldenburg

TOP 2.

Feststellung der frist- und formgerechten Einladung

TOP 3.

Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

TOP 4.

Bestätigung des Beschlusses zur Einziehung von Aktien vom 28.07.2022

Die Aktionärin Kirstin von Blomberg macht die Anfechtbarkeit des Beschlusses zu TOP 4 der Sonderversammlung vom 28.07.2022 sowie die Anfechtbarkeit des Bestätigungsbeschlusses der Sonderversammlung vom 25.10.2022 (TOP 4) geltend. Der Vorstand hält die Beschlüsse für wirksam. Vorsorglich soll der Beschluss zu TOP 4 der Sonderversammlung der Vorzugsaktionäre vom 28.07.2022, so er anfechtbar sein sollte, ein weiteres Mal gem. § 244 AktG bestätigt werden.

Der Aktionär Ingmar Strait schlägt vor, den Beschluss zu TOP 4 der Sonderversammlung der Vorzugsaktionäre vom 28.07.2022 über die Zustimmung zur Einziehung von nennbetragslosen Aktien (Stückaktien) durch die Gesellschaft im vereinfachten Einziehungsverfahren ohne Kapitalherabsetzung in der Fassung des Bestätigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25.10.2022 (TOP 4) gem. § 244 AktG ebenso wie den Bestätigungsbeschluss zu TOP 4 der Sonderversammlung der Vorzugsaktionäre vom 25.10.2022 zu bestätigen.

TOP 5.

Bedingte Fassung eines Beschlusses zur Zustimmung zur Einziehung von Aktien

Die Aktionärin Kirstin von Blomberg macht die Nichtigkeit des Beschlusses zu TOP 4 der Hauptversammlung vom 28.07.2022 geltend. Der Vorstand hält den Beschluss für wirksam. Nichtige Beschlüsse können nicht gem. § 244 AktG bestätigt werden. Höchst vorsorglich soll der Beschluss zu TOP 4 der Hauptversammlung vom 28.07.2022, so er nichtig sein sollte, durch eine außerordentliche Hauptversammlung, die unmittelbar vor dieser Sonderversammlung der Vorzugsaktionäre stattfindet, neu gefasst werden.

Der Aktionär Ingmar Strait schlägt vor, für den Fall der Nichtigkeit des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.07.2022 zu TOP 4 dem Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2023 zu TOP 4 zuzustimmen. TOP 4 der Einladung zu der außerordentlichen Hauptversammlung sieht folgenden auf die Nichtigkeit des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.07.2022 zu TOP 4 bedingten einheitlichen Beschluss mit den Unterpunkten 1 bis 7 vor:

1.

Die Anzahl der nennbetragslosen voll einbezahlten Stammaktien (Stückaktien) wird um eine Anzahl von bis zu 37.499 noch zu erwerbender Stammaktien zum Zwecke der Bereinigung der Aktionärsstruktur im vereinfachten Einziehungsverfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung eingezogen, und zwar mit der Folge, dass sich der auf die einzelnen übrigen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals gemäß § 8 Abs. 3 AktG entsprechend erhöht. Die Einziehung erfolgt zulasten des Bilanzgewinns oder einer freien Rücklage.

2.

Die Anzahl der voll einbezahlten stimmrechtslosen und nennbetragslosen Vorzugsaktien (Stückaktien) wird um eine Anzahl von bis zu 30.400 noch zu erwerbender Vorzugsaktien zum Zwecke der Bereinigung der Aktionärsstruktur im vereinfachten Einziehungsverfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung eingezogen, und zwar mit der Folge, dass sich der auf die einzelnen übrigen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals gemäß § 8 Abs. 3 AktG entsprechend erhöht. Die Einziehung erfolgt zulasten des Bilanzgewinns oder einer freien Rücklage.

3.

Die einzuziehenden und noch zu erwerbenden Stammaktien und Vorzugsaktion sollen von der Gesellschaft unverzüglich gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG erworben werden. Der Erwerb der Stammaktien und Vorzugsaktien erfolgt mittels einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten an die Aktionäre Wolf Beutin, John Beutin, Emilia Beutin, Birka Beutin, Frederick Schröder; Carlotta Schröder, Kirstin von Blomberg, Caroline von Blomberg, Marianne von Blomberg und Milan von Blomberg.

4.

Die Aufforderungsschreiben und die darauf erfolgenden Angebote haben für die Stammaktien und die Vorzugsaktien einen Preis von EUR 530,00 pro Aktie vorzusehen.

5.

Jedes Verkaufsangebot hat sämtliche Stammaktien und sämtliche Vorzugsaktien des jeweiligen Aktionärs zu umfassen. Verkaufsangebote, die einen höheren Preis pro Aktie als im Aufforderungsschreiben genannt anbieten oder nicht sämtliche Stammaktien und sämtliche Vorzugsaktien des jeweiligen Aktionärs umfassen, sind von der Gesellschaft abzulehnen. Der Gesellschaft ist vor Wirksamwerden der Abtretung der jeweiligen Aktien nachzuweisen, dass für Aktien, die mit einem Nießbrauch zu Gunsten von Heide Beutin belastet sind, die Aufhebung des Nießbrauches der Berechtigten vorliegt.

6.

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt zulasten des Bilanzgewinns oder einer frei verfügbaren Rücklage. Die erworbenen Aktien sind unverzüglich vom Vorstand einzuziehen. Er ist insoweit zur Einziehung ermächtigt.

7.

Die weiteren Einzelheiten regelt der Vorstand.

Vorzugsaktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich gem. § 126 BGB oder in elektronischer Form gem. § 126a BGB an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Sonderversammlung sind nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden

 

Lübeck, den 16.12.2022

Beutin AG

Der Vorstand

Ingmar Strait                Maximilian Strait

 

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