BFM Projects AG
Berlin
ISIN DE000A2GSUW5
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am
Montag, den 20.06.2022 um 10:00 Uhr (MESZ)
ATLANTIC Congress Hotel Essen, Messeplatz 3, 45131 Essen
Tagesordnung der Hauptversammlung
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Teilnahme- und in der Hauptversammlung stimm- und antragsberechtigt sind gemäß § 13
der Satzung nur diejenigen Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung unter der nachfolgenden
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse in deutscher oder englischer Sprache in
Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben:
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung
erfolgen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Montag, den 30. Mai 2022, 00.00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
jeweils mindestens bis zum Montag, dem 13. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.
Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für
die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind
lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können
ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß §
134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution
erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in
§ 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende
Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt,
weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten
daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form
der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet
sich auf der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form-
und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
https://www.bfmprojects.de/bfm-aktie/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung
der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären:
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG
sind ausschließlich an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zu richten:
Gegenanträge und Wahlvorschläge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu den Punkten der Tagesordnung, die spätestens zum Ablauf des 5. Juni 2022, 24.00
Uhr (MESZ), bei der vorstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen
und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung
nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse
https://www.bfmprojects.de/bfm-aktie/hauptversammlung/
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre, etwaiger Aktionärsvertreter und Gäste. Diese
Daten umfassen insbesondere den Namen, die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse,
den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger
Stimmrechtsvollmachten.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck
der Datenverarbeitung ist es, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme
an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Rechtgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.
c) der DSGVO.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den
Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung
gestellt, namentlich über das Teilnahmeverzeichnis Die personenbezogenen Daten werden
im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. (spätestens
vier Jahre nach der Hauptversammlung).
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III DSGVO.
Zudem steht Ihnen einen Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach
Art. 77 DSGVO zu.
Bei Anmerkungen und Rückfragen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten wenden
Sie sich bitte an folgenden Kontakt:
BFM Projects AG
Datenschutz
Pariser Platz 6a
10117 Berlin
Telefax: +49 30 12074719-9
E-Mail: hv@bfmprojects.de
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 100.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung eingeteilt in 100.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung somit 100.000.
Covid-19-Schutzmaßnahmen
Bitte beachten Sie, dass die Hauptversammlung unter den Covid-19-Schutzmaßnahmen durchgeführt
wird, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung für den Veranstaltungsort gelten.
Berlin, im Mai 2022
BFM Projects AG
Der Vorstand
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