BFM Projects AG: Einladung zur Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
BFM Projects AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 04.08.2020

BFM Projects AG

Berlin

ISIN DE000A2GSUW5

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am

Freitag, den 11. September 2020 um 09.30 Uhr (MESZ)

im ATLANTIC Congress Hotel Essen, Messeplatz 3, 45131 Essen

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BFM Projects AG für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.

Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter

https://www.bfmprojects.de/bfm-aktie/hauptversammlung/

zur Verfügung. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 11.656,02 EUR in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands

a)

Herrn Christian W. Röhl

b)

Herrn Werner H. Heussinger

für das Geschäftsjahr 2019 im Wege der Einzelbeschlussfassung Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats

a)

Herrn Siegfried Piel

b)

Herrn Prof. Dr. Eric Frère

c)

Herrn Prof. Dr. Tino Bensch

für das Geschäftsjahr 2019 im Wege der Einzelbeschlussfassung Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 gem. § 12 Abs. (1), Abs. (2) der Satzung folgende Vergütung:

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine Vergütung in Höhe von EUR 1.250,00.

Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine Vergütung in Höhe von EUR 1.000,00.

Das einfache Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von EUR 750,00.

6.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 11. September 2020. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind daher neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Herren bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, im Wege der Einzelwahl in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Siegfried Piel, London, Investor/Consultant

b)

Herrn Prof. Dr. Eric Frère, Essen, Professor für Betriebswirtschaft und Unternehmensberater

c)

Herrn Prof. Dr. Tino Bensch, Erkrath, Professor für Allg. Betriebswirtschaft und Unternehmensberater

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Teilnahme- und in der Hauptversammlung stimm- und antragsberechtigt sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung unter der nachfolgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben:

BFM Projects AG
Pariser Platz 6a
D-10117 Berlin
Telefax: +49 30 12074719-9
E-Mail: hv@bfmprojects.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, 21. August 2020, 00.00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens bis zum Freitag, 04. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.

Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter

https://www.bfmprojects.de/bfm-aktie/hauptversammlung/

zum Download zur Verfügung.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

BFM Projects AG
Pariser Platz 6a
D-10117 Berlin
Telefax: +49 30 12074719-9
E-Mail: hv@bfmprojects.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären:

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

BFM Projects AG
Pariser Platz 6a
D-10117 Berlin
Telefax: +49 30 12074719-9
E-Mail: hv@bfmprojects.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung, die spätestens zum Ablauf des 28. August 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bei der vorstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

https://www.bfmprojects.de/bfm-aktie/hauptversammlung/

veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 100.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 100.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 100.000.

 

Berlin, im Juli 2020

BFM Projects AG

Der Vorstand

 

SICHERHEITSKONZEPT

Aufgrund der nach wie vor in Deutschland anhaltenden Covid-19-Pandemie, wird die Hauptversammlung der BFM Projects AG unter Anwendung eines strikten Hygienekonzepts durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Maßnahmen:

Bitte prüfen Sie, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen bzw. innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin der Hauptversammlung mit einem Covid-19-positiv getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, bitten wir Sie, nicht an der diesjährigen Versammlung teilzunehmen.

Teilnehmer haben während der gesamten Versammlungsdauer einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Diesen stellen wir Ihnen gerne beim Einlass zur Verfügung.

Vor Einlass in die Versammlung werden Sie gebeten, gesundheitsrelevante Fragen, die Ihre persönliche Betroffenheit von einer möglichen Covid-19-Erkrankung erfassen sollen, schriftlich zu beantworten. Außerdem werden Sie gebeten, aktuelle Kontaktinformationen zu hinterlegen, um im Bedarfsfall über eine mögliche Corona-Infektion informiert zu werden.

Teilnehmer halten bitte einen Abstand von mindestens 1,50 Meter zueinander.

Zum gegenseitigen Schutz behält sich die BFM Projects AG vor, weitere Sicherheitsmaßnahmen zu bestimmen.

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