Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
BFM Projects AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Hauptversammlung | 04.08.2020 |
|
BFM Projects AGBerlinISIN DE000A2GSUW5Einladung zur HauptversammlungHiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung amFreitag, den 11. September 2020 um 09.30 Uhr (MESZ)im ATLANTIC Congress Hotel Essen, Messeplatz 3, 45131 EssenTagesordnung der Hauptversammlung
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Teilnahme- und in der Hauptversammlung stimm- und antragsberechtigt sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung unter der nachfolgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben:
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, 21. August 2020, 00.00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens bis zum Freitag, 04. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter https://www.bfmprojects.de/bfm-aktie/hauptversammlung/zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären: Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
Gegenanträge und Wahlvorschläge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung, die spätestens zum Ablauf des 28. August 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bei der vorstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse https://www.bfmprojects.de/bfm-aktie/hauptversammlung/veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 100.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 100.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 100.000.
Berlin, im Juli 2020 BFM Projects AG Der Vorstand
SICHERHEITSKONZEPT Aufgrund der nach wie vor in Deutschland anhaltenden Covid-19-Pandemie, wird die Hauptversammlung der BFM Projects AG unter Anwendung eines strikten Hygienekonzepts durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Maßnahmen:
Zum gegenseitigen Schutz behält sich die BFM Projects AG vor, weitere Sicherheitsmaßnahmen zu bestimmen. |