Bilfinger SE – Erwerb eigener Aktien

Bilfinger SE
Mannheim
– ISIN DE0005909006 –
– Wertpapier-Kenn-Nr. 590 900 –
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 WpHG betreffend die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 7. Mai 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 6. Mai 2020 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 30. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts) der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Etwaige aufgrund dieses Beschlusses erworbene Aktien können auch eingezogen werden. Die Abgabe eigener Aktien kann im Rahmen der Ermächtigung zu Punkt 8 der Tagesordnung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 8 der im Bundesanzeiger am 30. März 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Mannheim, im Mai 2015

Bilfinger SE

Der Vorstand

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