Bio Bauern Beteiligungs AG – Hauptversammlung 2016

Bio Bauern Beteiligungs AG

Willingen

Registergericht Korbach, HRB 586

EINLADUNG

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Montag, den 14. November 2016
um 11.00 Uhr im ökologischen Tagungshaus
in 34508 Willingen-Usseln, Schulstraße 3
(direkt neben dem Verwaltungsgebäude der Upländer Bauernmolkerei)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und Klärung der Tagesordnung, mit der Möglichkeit einzelne Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge zu verändern

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit/Änderung der Tagesordnung:

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Die fristgerechte Einladung wird bestätigt, somit sind die anwesenden Aktionäre der Hauptversammlung am 14.11.2016 gemäß Satzung beschlussfähig.
Die Versammlung kann mit einfacher Mehrheit Änderungen in der Tagesordnung dergestalt vornehmen, dass die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte verändert werden kann, oder geringfügige textliche Änderungen vorgenommen werden können. Veränderungen der Tagesordnung und Ergänzungen können an dieser Stelle der Tagesordnung vorgenommen werden.“

3.

Bericht des Vorstandes zur Lage und Perspektive der BBB AG

4.

Bericht aus den verbundenen Unternehmen

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes:

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2015 entlastet“

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates:

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2015 entlastet“

7.

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung 2015:

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Jahresüberschuss aus dem Jahr 2015 wird auf neue Rechnung vorgetragen“

8.

Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015:

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird – so wie vom Vorstand vorgelegt – festgestellt.“

9.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers 2016:

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Auf Vorschlag des Vorstandes beschließt die Hauptversammlung, dass auf die Bestellung eines Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2016 verzichtet wird.“

10.

Gewinnausschüttung:

Die Versammlung legt fest, in welchem Umfang eine Gewinnausschüttung erfolgen soll. Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Vorstand schlägt vor, dass eine Gewinnausschüttung in Höhe von 6% des gezeichneten Grundkapitals erfolgen soll.“
Es ist sinnvoll, an dieser Stelle eine Regelung für das Vorjahr zu treffen, weil wegen fehlender Daten diese Gewinnausschüttung nicht erfolgen konnte.

11.

Verschiedenes

 

Willingen-Usseln, den 10.10.2016

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.