Bio Bauern Beteiligungs AG – Hauptversammlung 2017

Bio Bauern Beteiligungs AG

Willingen

Amtsgericht Korbach, HR B 586

EINLADUNG

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Freitag, den 28. April 2017
um 11.00 Uhr im ökologischen Tagungshaus
in 34508 Willingen-Usseln, Schulstraße 3
(Direkt neben dem Verwaltungsgebäude der Upländer Bauernmolkerei)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und Klärung der Tagesordnung, mit der Möglichkeit einzelne Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge zu verändern

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit/Änderung der Tagesordnung:

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Die fristgerechte Einladung wird bestätigt, somit sind die anwesenden Aktionäre der Hauptversammlung am 27.04.2017 gemäß Satzung beschlussfähig.
Die Versammlung kann mit einfacher Mehrheit Änderungen in der Tagesordnung dergestalt vornehmen, dass die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte verändert werden kann, oder geringfügige textliche Änderungen vorgenommen werden können. Veränderungen der Tagesordnung und Ergänzungen können an dieser Stelle der Tagesordnung vorgenommen werden.“

3.

Bericht des Vorstandes zur Lage und Perspektive der BBB AG

4.

Bericht aus den verbundenen Unternehmen

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes:

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2016 entlastet“.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates:

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 entlastet“

7.

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung 2016:

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Jahresüberschuss aus dem Jahr 2016 wird auf neue Rechnung vorgetragen“.

8.

Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016:

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird – so wie vom Vorstand vorgelegt – festgestellt.“

9.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers 2017:

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Auf Vorschlag des Vorstandes beschließt die Hauptversammlung, dass auf die Bestellung eines Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2017 verzichtet wird.“

10.

Gewinnausschüttung:

Die Versammlung legt fest, in welchem Umfang eine Gewinnausschüttung erfolgen soll.

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:

„Der Vorstand schlägt vor, dass eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2% des gezeichneten Grundkapitals erfolgen soll.“

Es ist sinnvoll, an dieser Stelle eine Regelung für das Vorjahr zu treffen, weil wegen fehlender Daten diese Gewinnausschüttung nicht erfolgen konnte.

11.

Verschiedenes

 

Willingen-Usseln, den 26.03.2017

– Der Vorstand –

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