Bio Bauern Beteiligungs AG Willingen – Hauptversammlung

Bio Bauern Beteiligungs AG

Willingen-Usseln
HR B 586, beim Registergericht Korbach

EINLADUNG

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Freitag, den 15. August 2014,
um 11.00 Uhr im ökologischen Tagungshaus
in 34508 Willingen-Usseln, Schulstraße 3
(Direkt neben dem Verwaltungsgebäude der Upländer Bauernmolkerei)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

Tagesordnung:

1.

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und Klärung der Tagesordnung, mit der Möglichkeit einzelne Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge zu verändern

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit/Änderung der Tagesordnung:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Die fristgerechte Einladung wird bestätigt, somit sind die anwesenden Aktionäre der Hauptversammlung am 15.08.2014 gemäß Satzung beschlussfähig. Die Versammlung kann mit einfacher Mehrheit Änderungen in der Tagesordnung dergestalt vornehmen, dass die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte verändert werden kann, oder geringfügige textliche Änderungen vorgenommen werden können. Veränderungen der Tagesordnung können an dieser Stelle der Tagesordnung vorgenommen werden.“
Anmerkung: Da die Beschlüsse der letzten Hauptversammlung am 13.12.2013 wegen der knapp zu kurzen Einladungsfrist nicht gültig sind, müssen sie wiederholt werden.

3.

Bericht des Vorstandes zur Lage und Perspektive der BBB AG

4.

Bericht aus den verbundenen Unternehmen

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2011, 2012 und 2013 entlastet“

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2011, 2012 und 2013 entlastet“

7.

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung 2011:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Jahresüberschuss aus dem Jahr 2011 wird auf neue Rechnung vorgetragen“

8.

Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird – so wie vom Vorstand vorgelegt – festgestellt.“

9.

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung 2012:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Jahresüberschuss aus dem Jahr 2012 wird auf neue Rechnung vorgetragen“

10.

Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird – so wie vom Vorstand vorgelegt – festgestellt.“

11.

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung 2013:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Jahresüberschuss aus dem Jahr 2013 wird auf neue Rechnung vorgetragen“

12.

Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird – so wie vom Vorstand vorgelegt – festgestellt.“

13.

Abberufung eines Vorstandsmitgliedes:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Das Vorstandsmitglied Hubert Redelberger wird auf dessen Antrag als Vorstand abberufen. Das Vorstandsmitglied Ralf Lottmann wird beauftragt, diese Änderung beim Handelsregister anzumelden.“

14.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers 2011/2012/2013/2014:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Auf Vorschlag des Vorstandes beschließt die Hauptversammlung, dass auf die Bestellung eines Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse 2011/2012/2013/2014 verzichtet wird.“

15.

Beschluss über eine Satzungsänderung § 4 Ziffer 5 der Satzung, Satzungsänderung:
§ 4 Ziffer 1 der Satzung lautet derzeit wie folgt:
„Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung § 4 Absatz 1 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung einer Kapitalerhöhung zu ändern.“

Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
Der bisherige Text wird vollständig gestrichen und wie folgt ersetzt:
„Der Vorstand wird ermächtigt, die Fassung § 4 Absatz 1 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung einer Kapitalerhöhung zu ändern.“

16.

Beschluss über Barkapitalerhöhung mit unmittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlage erhöht von 221.000,00 € um bis zu 221.000,00 € auf bis zu 442.000,00 € durch Ausgabe von 2.210 neuen Namensaktien zum Nennbetrag von je 100,00 €. Die neuen Aktien werden zum Betrag von 100,00 € je Aktie ausgegeben.
Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 1 : 1 zum Preis von 100,00 € je Aktie zum Bezug angeboten. Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet 3 Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes.
Wenn das Bezugsrecht bei den Aktionären nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wird, kann der Vorstand neue Aktionäre gegen Bareinlage wo lange bei dieser Kapitalerhöhung berücksichtigen, bis der Maximalbetrag der Erhöhung, maximal jedoch 221.000,00 € erreicht ist. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2014 gewinnberechtigt.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
Es wird ferner festgelegt, dass die Kapitalerhöhung treuhänderisch über die Fa. Kugel und Kompass GmbH abgewickelt wird.
Dieser Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31.12.2016 die neuen Aktien gezeichnet sind.“

17.

Änderung von § 4 Ziffer 4, Absatz 2 der Satzung „Genehmigtes Kapital bis 2016“:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
§ 4 Ziffer 4, Absatz 2 der Satzung lautet wie folgt:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2016 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 110.000,00 € (in Worten: einhundertzehntausend Euro) zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrates.“

18.

Neues genehmigtes Kapital bis zu 110.000,00 €/Satzungsänderung zu § 4 Ziffer 6 (neu) der Satzung:
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
Die Satzung soll um § 4 Ziffer 6 wie folgt ergänzt werden:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2016 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 110.000,00 € (in Worten: einhundertzehntausend Euro) zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über den Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Vorstand wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung(en) aus genehmigtem Kapital zu ändern.“

19.

Gewinnausschüttung:
Die Versammlung legt fest, in welchem Umfang unmittelbar nach der erfolgten nächsten Kapitalerhöhung eine Gewinnausschüttung erfolgen soll.
Hierzu lautet die Beschlussvorlage:
„Der Vorstand schlägt vor, dass eine Gewinnausschüttung in Höhe von 5% des gezeichneten Grundkapitals erfolgen soll.“

20.

Verschiedenes

 

Willingen-Usseln, den 10.07.2014

– Der Vorstand –

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