BioAgency Aktiengesellschaft, Hamburg, Bezugsaufforderung – Bekanntmachung gemäß § 186 Abs. 2 AktG

BioAgency Aktiengesellschaft

Hamburg

Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien der BioAgency Aktiengesellschaft stellt
kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der
BioAgency Aktiengesellschaft.

Bezugsaufforderung
– Bekanntmachung gemäß § 186 Abs. 2 AktG –

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 1. April 2022 beschlossen,
das auf EUR 0,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von
EUR 0,00 um EUR 50.000,00 auf EUR 50.000,00 durch Ausgabe von 50.000 neuen, auf den
Namen lautenden Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 zu erhöhen („Kapitalerhöhungsbeschluss“).

Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,50 je neuer Aktie ausgegeben („Ausgabebetrag“),
mithin einem Ausgabekurs von 150 %. Sie nehmen ab dem 1. Januar 2022 am Jahresgewinn
der Gesellschaft teil.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung,
also im Verhältnis 79,63004 : 1 zum unmittelbaren Bezug angeboten. Auf jeweils 79,63004
vor Herabsetzung gehaltene alte Aktien kann also jeder Aktionär 1 neue Aktie zum Ausgabebetrag
zeichnen und beziehen.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, etwaige Spitzenbeträge
von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Dies dient dazu, im Hinblick auf
den Betrag der Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsrechtsverhältnis darstellen
zu können und soll die Abwicklung der Aktienausgabe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht
der Aktionäre erleichtern. Er ist in diesem Sinne erforderlich, um ein glattes Bezugsrechtsverhältnis
herzustellen.

Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden
entweder durch Verkauf oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft bzw.
den Aktionär verwertet. Die Spitzenbeträge und deren Wert je Aktionär sind gering,
der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge
äußerst gering. Der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss
für Spitzenbeträge ist erheblich höher.

Der Vorstand ist zudem ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Erhöhung des Grundkapitals und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu
gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre
geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten
neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

Der Kapitalerhöhungsbeschluss ist noch nicht ins Handelsregister eingetragen.

Zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht fordern wir unsere Aktionäre auf,
ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit vom

20. April 2022 bis zum 11. Mai 2022 jeweils einschließlich („Bezugsfrist“)

durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten, von der Gesellschaft
als Formblatt zur Verfügung gestellten Zeichnungsscheins in doppelter Ausfertigung
bei der Gesellschaft (Postadresse: Neuer Wall 72, 20354 Hamburg) auszuüben und den
Gesamtausgabebetrag, der auf die von den Berechtigten im Rahmen ihres Bezugsrechts
gezeichneten Aktien entfällt, bis spätestens zum 18. Mai 2022 auf das Konto der Gesellschaft
bei der Hamburger Sparkasse AG, IBAN DE98 2005 0550 1280 1301 60 (Konto-Nr. 1280130160,
BLZ 200 505 50), zu leisten.

Ferner fordern wir hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ebenfalls auf,

innerhalb der vorgenannten Bezugsfrist

auch diejenigen neuen Aktien zu zeichnen, die sie über ihr Bezugsrecht hinaus beziehen
wollen. Der auf diese außerhalb des Bezugsrechts gezeichneten Aktien entfallende Ausgabebetrag
ist nach Zuteilung in einer der Zuteilung entsprechenden Höhe sowie Aufforderung durch den Vorstand der Gesellschaft bis spätestens zum 25. Mai 2022 auf das vorgenannte
Konto der Gesellschaft zu zahlen.

Nach Ablauf der Bezugsfrist und Bedienung der Bezugsrechte sowie außerhalb des Bezugsrechts
gezeichnete Aktien noch verbleibende Aktien wird der Vorstand bestmöglich für die
Gesellschaft verwerten, insbesondere indem er diese von ihm im Sinne des Finanzierungs-
oder anderweitigen Gesellschaftsinteresses identifizierten Dritten bis zum 1. Juni
2022 (einschließlich) zu den genannten Ausgabebedingungen zum Bezug anbietet. Der
Bezugspreis (Ausgabebetrag) von EUR 1,50 je neuer Aktie ist für die so bezogenen Aktien
bis zum 8. Juni 2022 in bar auf das oben genannte Konto der Gesellschaft zu zahlen.

Formblätter/​Vordrucke des Zeichnungsscheins für die Aktionäre können bei der Gesellschaft
per E-Mail (erik.lindemann@bioagency.com) angefordert werden.

Die neuen Aktien entstehen mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung unserer Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf
Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn dieser nicht
innerhalb von 6 Monaten nach Beschlussfassung durchgeführt und im Handelsregister
eingetragen ist. Der Lauf ist gehemmt, solange eine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage
rechtsanhängig ist.

 

Hamburg, im April 2022

BioAgency Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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