BIOMA Energie AG: Aufruf an die Gläubiger der 4 %-Wandelschuldverschreibung 2014

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft
Salzburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Aufruf an die Gläubiger der 4 %-Wandelschuldverschreibung 2014 17.01.2020

BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft

Salzburg

AUFRUF
an die Gläubiger der 4 %-Wandelschuldverschreibung 2014

ISIN DE 000A1Z9V5 WKN A1Z9V

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.09.2014 wurde der Vorstand der BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft, Salzburg, Österreich, eingetragen im Firmenbuch unter FN 245469i (im Folgenden „BIOMA AG“), zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibung 2014 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000,00 verbunden mit Umtauschrechten auf bis zu 1.000.000,00 Stück auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft ermächtigt. Gemäß § 4 Abs 3 der Wandelanleihebedingungen wurde das Wandlungsrecht mit der Zeichnung der Teilschuldverschreibungen ausgeübt. Einer weiteren Erklärung bedurfte es nicht mehr. Die Anleihegläubiger konnten jedoch ihre Teilschuldverschreibungen im Zeitraum vom 1. April bis 30. April 2019 mit Wirkung zum Laufzeitende kündigen.

Für jene Anleihegläubiger, welche nicht gekündigt haben, bleibt es bei der Ausübung des Wandlungsrechtes. Sie erhalten daher entsprechend dem Wandlungspreis von EUR 5,00/Stückaktie (§ 5 Abs 1 der Wandelanleihebedingungen) für je Nominale EUR 5,00 der Wandelanleihe eine Stückaktie der BIOMA AG („Bezugsaktie“).

Jene Wandelanleihegläubiger, welche ihre Teilschuldverschreibungen nicht gekündigt haben, werden daher zur Wahrung ihrer Interessen, insbesondere zur Eintragung ihres Eigentumsrechtes an den Bezugsaktien im Aktienbuch aufgefordert, sich bis längstens 10.02.2020 bei der Umtauschstelle Bankhaus Gebr. Martin AG, 73033 Göppingen, Schlossplatz 4, (Fax Nr. 07161/969317 E-Mail: anickisch@martinbank.de Tel.: 07161 – 6714-39) zu melden.

Salzburg, im Jänner 2020

Der Vorstand

 

 

ZUR INFORMATION DER WANDELANLEIHEGLÄUBIGER:

Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 12.09.2014 der BIOMA AG lauten die im Zuge der Wandlung auszugebenden Bezugsaktien auf den Namen. Gemäß § 61 Abs 1 öAktG sind Namensaktien mit folgenden Angaben in das Aktienbuch der Gesellschaft einzutragen:

1.

Name (Firma) und für die Zustellung maßgebliche Anschrift des Aktionärs, bei natürlichen Personen das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;

2.

Stückzahl oder Aktiennummer, bei Nennbetragsaktien der Betrag;

3.

bei einer nicht börsenotierten Gesellschaft eine vom Aktionär bekanntzugebende, auf diesen lautende Kontoverbindung bei einem Kreditinstitut im Sinn des § 10a Abs. 1 öAktG, auf das sämtliche Zahlungen zu leisten sind;

4.

wenn die Aktien einer anderen als der im Aktienbuch eingetragenen Person gehören, die Angaben nach Z 1 und Z 2 auch über diese andere Person, sofern der Aktionär kein Kreditinstitut im Sinn des § 10a Abs. 1 öAktG ist.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienbuch eingetragen ist (§ 61 Abs 2 öAktG).

Die Umtauschstelle bittet die bestandsführenden Depotbanken um Benachrichtigung der Gläubiger der Wandelanleihe DE000A1Z9V5 und um Übersendung des zur Eintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft notwendigen Formulars. Das Formular ist bei der Umtauschstelle anzufordern und den Wandelanleihegläubigern zuzusenden.

Nach Ergänzung und Unterzeichnung ist das Formular zur Eintragung in das Aktienbuch wieder bei der depotführenden Bank einzureichen und im Original an die Umtauschstelle weiterzuleiten. Die Depotbanken werden gebeten die zur Wandlung benötigte Wandelanleihe an das Depot Nr. 6041 bei der Clearstream Banking AG zu Gunsten der Umtauschstelle zu übertragen.

Die Umtauschstelle wird den Eingang der Eintragungsanträge und der Wandelanleihen prüfen und die Anträge im Original an die BIOMA AG weiterleiten. Nach erfolgter Eintragung erhält der ehemalige Wandelanleihegläubiger von der BIOMA AG eine Eintragungsnachricht direkt zugesandt.

 

Der Vorstand

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