Biomagnetik Park AG
Hamburg
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die Biomagnetik Park Holding GmbH hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) sowie eine Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.
Frau Worl-Sheon Rhee-Park hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) sowie eine Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.
Hamburg, im September 2021
Biomagnetik Park AG
Der Vorstand