Biotest Aktiengesellschaft Dreieich – Bekanntmachung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, die Neueinteilung des Grundkapitals durch Aktiensplit im Verhältnis 1:3 sowie über die Umstellung der Börsennotierung

Biotest AG
Dreieich
– WKN 522720, 522723 –
– ISIN DE0005227201, DE0005227235 –
Bekanntmachung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, die
Neueinteilung des Grundkapitals durch Aktiensplit im Verhältnis 1:3 sowie über die
Umstellung der Börsennotierung

Die ordentliche Hauptversammlung der Biotest AG vom 7. Mai 2015 hat eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien und die anschließende Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit im Verhältnis 1:3) sowie die entsprechenden Satzungsänderungen beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug vor Wirksamwerden dieser Beschlüsse EUR 33.767.639,04 und war eingeteilt in 6.595.242 Stück-Stammaktien sowie 6.595.242 stimmrechtslose Stück-Vorzugsaktien. Auf eine Stamm- und Vorzugsaktie entfiel damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 2,56 je Stamm- bzw. Vorzugsaktie. Durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 5.803.812,96 auf EUR 39.571.452,00 ohne Ausgabe neuer Aktien durch Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 5.803.812,96 der in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital erhöht. Dadurch erhöhte sich der anteilige Betrag jeder Stückaktie des Grundkapitals von zuvor EUR 2,56 auf zunächst EUR 3,00 je Stückaktie. Darüber hinaus wurde beschlossen, in einem zweiten Schritt das Grundkapital im Wege eines Aktiensplits im Verhältnis 1:3 in 39.571.452 Stückaktien neu einzuteilen, und zwar in Stück 19.785.726 Stück-Stammaktien sowie 19.785.726 Stück-Vorzugsaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 entfällt. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 22. Juni 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main eingetragen.

Durch die gefassten Beschlüsse sind an die Stelle jeweils einer Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von bisher EUR 2,56 nunmehr 3 Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 getreten.

Die Depotbanken werden die Depotbestände nach dem Bestand am 14. Juli 2015, abends, im Verhältnis 1:3 umbuchen und für jeweils eine bisherige Stammaktie drei Stammaktien bzw. für eine bisherige Vorzugsaktie drei Vorzugsaktien in die Depots der Aktionäre einbuchen. Von den Aktionären unserer Gesellschaft ist wegen der Neueinteilung des Grundkapitals durch den Aktiensplit nichts zu veranlassen. Die Umstellung der Depotkonten bei den Depotbanken ist für die Aktionäre der Gesellschaft kostenfrei. Die Aktionäre erhalten im Rahmen der Umbuchung mittels Depotgutschrift Miteigentum an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist gemäß der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.

Mit der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Neueinteilung des Grundkapitals durch den Aktiensplit im Verhältnis 1:3 ist auch eine Umstellung der Börsennotierung sowohl der Stammaktien als auch der Vorzugsaktien verbunden. Die Notierungen der Stammaktien (WKN 522720 / ISIN DE0005227201) und der Vorzugsaktien (WKN 522723 / ISIN DE0005227235) der Gesellschaft im regulierten Markt an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main (Prime Standard) sowie im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart werden am
15. Juli 2015

umgestellt. Von diesem Tag an sind die Stamm- und Vorzugsaktien der Gesellschaft ausschließlich als Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 lieferbar. Noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 14. Juli 2015.

Dreieich, im Juli 2015

Biotest AG

Der Vorstand

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