BIT Ingenieure AG – Bekanntmachung der bevorstehenden Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

BIT Ingenieure AG

Karlsruhe

Bekanntmachung der bevorstehenden Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

 

Die BIT Ingenieure AG (Amtsgericht Mannheim, HRB 718985) beabsichtigt, die KLOMANN-KREISER-REICH GmbH mit Sitz in Heilbronn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 108750, als übertragende Gesellschaft auf die BIT Ingenieure AG als übernehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich das gesamte Stammkapital der übertragenden KLOMANN-KREISER-REICH GmbH in der Hand der BIT Ingenieure AG befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der BIT Ingenieure AG nach § 62 Abs. 1 UmwG grundsätzlich nicht erforderlich.

Wir weisen die Aktionäre der BIT Ingenieure AG jedoch auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der BIT Ingenieure AG enthält keine abweichenden Festlegungen.

Um eine ordnungsgemäße Durchführung der beabsichtigten Verschmelzung sicherzustellen, werden wir ein Minderheitsverlangen nach § 62 Abs. 2 UmwG nur berücksichtigen, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger bei unserer Gesellschaft eingeht. Für die Fristberechnung gelten die §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3 BGB.

 

Karlsruhe, den 23.07.2015

Der Vorstand

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