Bitalo Aktiengesellschaft, Wachenheim an der Weinstraße – Bezugsangebot (Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien, bis zu 250.000,00 EUR)

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Bitalo AG

(Nicht zur Verbreitung in den USA, Kanada, Japan und Australien)

Bitalo Aktiengesellschaft

Wachenheim

Bezugsangebot

Die Hauptversammlung der Bitalo AG hatte am 08.12.2021 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01.12.2026 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 250.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2022/​I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Satzung in § 3 Abs. 6 genannten Fällen auszuschließen.

250.000 neue Aktien sollen zum Ausgabekurs von 100 % ausgegeben werden. Die Aktien sollen mit dem auf die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister folgenden Geschäftsjahr dividendenberechtigt sein. Die Kapitalerhöhung erfolgt ausschließlich durch Bareinlagen. Der Mindestpreis pro Aktie muss € 1,00 pro Aktie betragen. Allen Altaktionären wird das volle Bezugsrecht gewährt. Die neuen Aktien werden daher allen Bestandsaktionären prozentual gemäß ihres Aktienanteils angeboten. Nicht genutzte Bezugsrechte können an die anderen Bestandsaktionäre frei verkauft werden oder verfallen entsprechend. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.

Der Vorstand der Bitalo AG (im Folgenden auch „Gesellschaft“), hat mit der Zustimmung des Aufsichtsrates vom 17.01.2023 unter Bezugnahme auf diese Ermächtigung 28.01.2022 einen Beschluss zur näheren Ausgestaltung der Kapitalerhöhung gefasst und macht das Bezugsrecht der Aktionäre zum Bezug der Neuen Aktien wie folgt bekannt:

1. Die am 08.12.2021 von der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung im Umfang von EUR 250.000 wird durch Ausgabe von 250.000 neuen auf den Namen lautende Stückaktien durchgeführt. Die Aktien werden zu einem Barpreis von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben (geringster Ausgabebetrag). Ein (zusätzliches) Aufgeld fällt nicht an. Der eingeforderte Betrag (§ 36 Abs. 2) beträgt 100 % des geringsten Ausgabebetrags und wird mit der Zeichnung in voller Höhe zur Einzahlung fällig (Bezugspreis).

2. Den Bestandsaktionären wird Bezugsrecht im gesetzlichen Umfang gewährt. Jeder Aktionär erhält somit das Bezugsrecht für eine Anzahl von Aktien, die seinem zum Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung entsprechenden Anteil des Grundkapitals entsprechen. Rundungsabweichungen sind zulässig. Die Frist zur Ausübung des Bezugsrechts beträgt zwei Wochen ab Veröffentlichung des Bezugsrechts in den Gesellschaftsblättern. Es wird durch eindeutige Erklärung in Textform und rechtzeitig Einzahlung des vollen Bezugspreises ausgeübt, wobei die Einreichung eines ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Zeichnungsscheins als Geltendmachung des Bezugsrechts angesehen wird. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie Gutschrift des Bezugspreises auf dem Konto der Gesellschaft. Nicht form- oder fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.

3. Sollten ein oder mehrere Aktionäre von Ihrem Bezugsrecht gem. Ziff. 2 keinen Gebrauch machen, so entscheidet über die Zuteilung der nicht bezogenen Aktien der Vorstand nach billigem Ermessen. Dabei soll grundsätzlich all denjenigen Bestandsaktionären eine bevorzugte Gelegenheit zur Übernahme der nicht bezogenen Aktien eingeräumt werden, die innerhalb der Bezugsfrist von ihrem Bezugsrecht ordnungsgemäß Gebrauch gemacht haben. Für die ergänzende Zuteilung bzw. das weitere Bezugsrecht der nicht gezeichneten Aktien gilt im Grundsatz, dass diese in dem Verhältnis zugeteilt werden, das dem Anteilsverhältnis am Grundkapital entspricht, welches sich ergibt, wenn man das Grundkapital, das durch die bereits gehaltenen und die neuen gezeichneten Aktien vermittelt wird, addiert. Dabei ist nur das Anteilsverhältnis der Aktionäre untereinander maßgeblich, die über das eigentliche Bezugsrecht hinaus Aktien gezeichnet haben. Über die weiteren Einzelheiten entscheidet der Vorstand, wenn und soweit tatsächlich für einen Teil der Aktien das Bezugsrecht nicht ausgeübt wird.

4. Die Anmeldung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft wird voraussichtlich am oder um den 01.03.2023 erfolgen. Soweit für neue Aktien bis dahin keine Übernehmer gefunden wurden, werden nicht ausgegeben bzw. die Kapitalerhöhung wird in dieser Höhe nicht durchgeführt. Gleiches gilt für den Fall, dass Bestandsaktionäre ihr Bezugsrecht wirksam ausgeübt haben, aber bis dahin der Gesellschaft keinen schriftlichen Zeichnungsschein übermittelt haben, der den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Die Aktionäre werden daher auf der Grundlage dieser Beschlussfassung aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts bis spätestens

zwei Wochen

nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung durch Einreichung eines Zeichnungsscheins oder sonstige eindeutige Erklärung in Textform gegenüber dem Vorstand auszuüben und bis zum Ende der Bezugsfrist die Einzahlung des zur Zeichnung erforderlichen Betrages auf das Konto

Bitalo Aktiengesellschaft
VR-Bank Bad Dürkheim
IBAN = DE 4854 6912 0001 1809 2201,
BIC = GENODE61DUW

einzuzahlen.

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie Einzahlung des Bezugspreises auf das vorgenannte Konto. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.

Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung im Handelsregister und den weiteren im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ dargestellten Bedingungen.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Antrag auf Handel der Bezugsrechte an einer Wertpapierbörse wird von der Bitalo AG nicht gestellt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den Bestimmungen des deutschen Rechts übertragbar. Allerdings werden wird die Bitalo AG den An- und/​oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln.

Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien /​ Privatplatzierung

Nicht von den Aktionären aufgrund des gesetzlichen Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können gemäß dem Beschluss des Vorstands interessierten Aktionären und bei Nichtplatzierung ggf. auch ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu dem festgesetzten Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie angeboten werden. Ein öffentliches Angebot der Neuen Aktien ist nicht geplant. Das Bezugsangebot erfolgt somit ohne Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts gemäß Wertpapierprospektgesetz („WpPG“) in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb der Neuen Aktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Durchführung der Kapitalerhöhung

Die Eintragung der Neuen Aktien im Aktienbuch erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft. Die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft wird voraussichtlich bis am oder um den 01.03.2023 erfolgen.

Bekanntmachung des Bezugsangebots

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot verpflichtend. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Wachenheim, im Januar 2023

Bitalo AG

Der Vorstand

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