Bitfield AG: Bezugsangebot an die Aktionäre der Bitfield AG

Bitfield AG

Hofheim am Taunus

Bezugsangebot an die Aktionäre der Bitfield AG

Gemäß Artikel 1 Absatz 4 lit. b der Verordnung (EU) 2017/​1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 besteht für die Durchführung des Bezugsangebots keine Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts, da sich das Bezugsangebot an weniger als 150 Aktionäre richtet.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Bitfield AG (die „Gesellschaft“) vom 19. Juni 2020 wurde der Vorstand im Wege der Satzungsänderung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 18. Juni 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu EUR 1.250.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2020“). Von der Ermächtigung kann somit in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden. Im Falle der Durchführung einer Kapitalerhöhung ist den Aktionären dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht insbesondere dann auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, um bei der Festlegung des Bezugsverhältnisses etwa entstehende Spitzenbeträge auszunehmen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Die Satzungsänderung ist am 29. Oktober 2020 in das Handelsregister eingetragen worden.

Das Genehmigte Kapital 2020 ist bisher nicht, auch nicht teilweise, ausgenutzt worden. Es besteht derzeit noch in dem Betrag in Höhe von EUR 1.250.000,00.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2020) hat der Vorstand am 12. Februar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 3.500.000,00 um einen Betrag von bis zu EUR 1.250.000,00 auf bis zu EUR 4.750.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.250.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2021 ausgegeben.

Der Bezugspreis der neuen Stückaktien beträgt EUR 22,00 je Stückaktie. Der Bezugspreis entspricht dem Ausgabebetrag je neuer Stückaktie in Höhe von EUR 1,00 zuzüglich dem schuldrechtlichen Aufgeld, das kein korporatives Agio darstellt, in Höhe von EUR 21,00 je neuer Stückaktie. Dieses Aufgeld ist in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Ziffer 4 HGB einzustellen.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung kann nach Zeichnung von Teilbeträgen schon hinsichtlich dieser Teilbeträge zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden.

Den Aktionären wird ein Bezugsrecht eingeräumt, wobei Spitzenbeträge vom Bezugsrecht ausgeschlossen sind. Das Bezugsverhältnis beträgt 14:5, d. h. für je 14 (vierzehn) bestehende Aktien können 5 (fünf) neue Aktien gezeichnet und bezogen werden. Rechnerische Bruchteile werden auf ganze Aktien abgerundet. Hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge haben die Aktionäre keinen Anspruch auf Lieferung von neuen Aktien oder Barausgleich.

Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen und läuft vom 13. Februar 2021 bis zum 26. Februar 2021 (einschließlich).

Zur Vermeidung des Ausschlusses fordert die Gesellschaft ihre Aktionäre hiermit auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien innerhalb der Bezugsfrist auszuüben. Für die Einhaltung der vorstehenden Bezugsfrist ist der fristgerechte Zugang der Bezugserklärung bei der Gesellschaft unter der Anschrift Bitfield AG, Nassaustraße 28, 65719 Hofheim am Taunus, maßgebend. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der Zugang der Bezugserklärung bei der Gesellschaft bis spätestens 26. Februar 2021 (einschließlich). Ein Vordruck der Muster-Bezugserklärung kann bei der Gesellschaft (Bitfield AG, Nassaustraße 28, 65719 Hofheim am Taunus; E-Mail: investor.relations@bitfield.com) angefordert werden.

Die Gesellschaft wird nach Zugang der Bezugserklärung den ausübenden Aktionären dann Zeichnungsscheine zur Verfügung stellen. Das Original des Zeichnungsscheins muss von den Aktionären in zweifacher Ausfertigung unverzüglich an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse übersendet werden. Die Einzahlung auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrags unverzüglich ab Zugang des betreffenden Zeichnungsscheins bei der Gesellschaft in bar auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto der Gesellschaft (Kapitalerhöhungssonderkonto), spätestens aber bis zum 5. März 2021 zu leisten.

Die Einzahlung auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrags in Höhe von EUR 1,00 je neuer Stückaktie sowie des schuldrechtlichen Aufgelds in Höhe von EUR 21,00 je neuer Stückaktie unverzüglich ab Zugang des betreffenden Zeichnungsscheins bei der Gesellschaft fällig. Dabei ist der Ausgabebetrag in Höhe von EUR 1,00 in bar auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto der Gesellschaft (Kapitalerhöhungssonderkonto), zur endgültig freien Verfügung des Vorstands zu leisten. Daneben ist die Einzahlung des schuldrechtlichen Aufgelds in Höhe von EUR 21,00 je neuer gezeichneter Stückaktie in bar auf ein weiteres im Zeichnungsschein angegebenes Konto der Gesellschaft mit dem Verwendungszweck „Kapitalerhöhung 2021 – Schuldrechtliches Aufgeld“ einzuzahlen. Die Zahlung des Ausgabebetrags und des schuldrechtlichen Aufgelds ist spätestens bis zum 5. März 2021 zu leisten.

Die Gesellschaft beabsichtigt bis zum 22. Februar 2021 die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in Teilbeträgen vorzunehmen und zwar in Bezug auf die Teilbeträge, die bis zum Ablauf des 16. Februar 2021 im Rahmen dieses Bezugsangebots gezeichnet worden sind. Um die Eintragung der Kapitalerhöhung in Teilbeträgen zu beschleunigen, bittet die Gesellschaft ihre Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausüben wollen, die Bezugserklärung bereits bis zum Ablauf des 16. Februar 2021 per E-Mail an investor.relations@bitfield.com zu übersenden, woraufhin sie den Zeichnungsschein und die Kontoverbindung übermittelt bekommen. Die Gesellschaft bitte ihre Aktionäre dann, bis zum 22. Februar 2021 (Eingangsdatum) den unterzeichneten Zeichnungsschein in zweifacher Ausfertigung an die oben angegebene Adresse der Gesellschaft zu übersenden sowie den jeweiligen gesamten Bezugspreis, d.h. des Ausgabebetrags je neuer Stückaktie in Höhe von EUR 1,00 und des schuldrechtlichen Aufgelds je neuer Stückaktie in Höhe von EUR 22,00, zu überweisen, damit die Gesellschaft die Eintragung der Kapitalerhöhung in Bezug auf diese Teilbeträge bereits in der Woche vom 22. Februar 2021 beantragen kann. Die oben genannte Bezugsfrist vom 13. Februar 2021 bis zum 26. Februar 2021 bleibt von dieser vorzeitigen Anmeldung der Eintragung der Kapitalerhöhung unberührt. Allen Aktionären steht damit selbstverständlich die Möglichkeit, ihr Bezugsrecht bis zum 26. Februar 2021 (einschließlich) auszuüben, offen. Die Gesellschaft wird die weitere Durchführung der Kapitalerhöhungen in Bezug auf die die nach dem 16. Februar 2020 eingegangenen Bezugserklärungen und gezeichneten Teilbeträge der Kapitalerhöhung, nach Ablauf des 5. März 2021 zum Handelsregister anmelden.

Die nicht fristgerechte Ausübung des Bezugsrechtes führt zum Verlust des Bezugsanspruchs. Bezugsrechte sind übertragbar, ein von der Gesellschaft organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft findet jedoch nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte oder sich aus dem individuellen Aktienbestand ergebende Bezugsrechte für Bruchteile von neuen Aktien verfallen entschädigungslos.

Innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübte Bezugsrechte wird der Vorstand bestmöglich verwerten. bis Fristende nicht im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogenen neuen Aktien können von anderen Bezugsberechtigten bezogen werden, sofern sie dies bereits bei Ausübung ihrer Bezugsrechte verbindlich angeben (Überbezug). Soweit alle Aktionäre ihr Bezugsrecht vollständig ausüben, ist ein Überbezug nicht möglich. Übersteigt die Nachfrage nach nicht bezogenen neuen Aktien die Anzahl der aus nicht ausgeübten Bezugsrechten zur Verfügung stehenden neuen Aktien, so erfolgt eine Zuteilung an die Aktionäre im Verhältnis der von diesen Aktionären bereits ausgeübten Bezugsrechte zueinander.

Eine Zeichnung der neuen Aktien wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung in Bezug auf die jeweils betreffenden Aktien nicht spätestens am 31. März 2021 in das Handelsregister eingetragen ist.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird in dem Maße ungültig, in dem die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 31. März 2021 in das Handelsregister eingetragen ist.

Risikohinweis

Den Aktionären der Gesellschaft wird empfohlen, sich vor der Entscheidung zur Ausübung ihrer Bezugsrechte im Rahmen dieses Bezugsangebots umfassend über die Gesellschaft und deren Geschäftstätigkeit zu informieren und sich über die individuellen steuerlichen Auswirkungen und damit verbundenen Risiken eines Aktienbezugs beraten zu lassen.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

Bitfield AG

Der Vorstand

Datenschutzhinweise

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Bankverbindung), um den Zeichnern die Ausübung ihrer Bezugsrechte im Rahmen der Kapitalerhöhung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Kapitalerhöhung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b und c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung bedient sich die Gesellschaft Erfüllungsgehilfen. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistungen erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung dem Handelsregister zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Rechte und Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht, sofern die Speicherung nicht mehr geboten ist oder die Gesellschaft kein berechtigtes Interesse mehr an der Speicherung hat.

Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse investor.relations@bitfield.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

Bitfield AG, Nassaustraße 28, 65719 Hofheim am Taunus, oder E-Mail:
investor.relations@bitfield.com

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Artikel 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

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