bitkasten AG – Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

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bitkasten AG

Nürnberg

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

der Vorstand der bitkasten AG ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August
2021 und Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Oktober 2021 (Änderung des Beschlusses
vom 24. August 2021) im Wege der Satzungsänderung (§ 5a der Satzung der bitkasten
AG) ermächtigt, das Grundkapital der bitkasten AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ab Eintragung der Ermächtigung in das Handelsregister bis einschließlich dem 31. Dezember
2022 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 436.250,00 (in Worten: Euro vierhundertsechsunddreißigtausendzweihundertfünfzig)
durch Ausgabe von bis zu 436.250 (in Worten: vierhundertsechsunddreißigtausendzweihundertfünfzig)
neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Beschluss
der Hauptversammlung der bitkasten AG vom 24. August 2021 wurde am 12. Oktober 2021
im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Der Beschluss der Hauptversammlung
der bitkasten AG vom 27. Oktober 2021 wurde am 10. November 2021 im Handelsregister
des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen.

Der Vorstand der bitkasten AG hat von der vorgenannten Ermächtigung Gebrauch gemacht
und am 8. März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 8. März 2022 beschlossen,
das Grundkapital von EUR 1.087.500,00 (in Worten: Euro eine Million siebenundachtzigtausendfünfhundert),
bestehend aus 1.087.500 (in Worten: eine Million siebenundachtzigtausendfünfhundert)
auf den Namen lautenden Stückaktien, gegen Bareinlagen um bis zu EUR 436.250,00 (in
Worten: Euro vierhundertsechsunddreißigtausendzweihundertfünfzig) auf bis zu EUR 1.523.750,00
(in Worten: Euro eine Million fünfhundertdreiundzwanzigtausendsiebenhundertfünfzig)
durch Ausgabe von bis zu 436.250 (in Worten: vierhundertsechsunddreißigtausendzweihundertfünfzig)
neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen.

Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 436.250 (in Worten: vierhundertsechsunddreißigtausendzweihundertfünfzig)
neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (die „Neuen Aktien“) gegen Bareinlagen.
Der auf jede Neue Aktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital beträgt EUR 1,00.
Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 zum Gewinnbezug berechtigt. Der Ausgabebetrag
für jede Neue Aktie beträgt EUR 1,50 (in Worten: ein Euro und fünfzig Cent) und der
Gesamtausgabebetrag damit bis zu EUR 654.375,00 (in Worten: Euro sechshundertvierundfünfzigtausenddreihundertfünfundsiebzig).

Die Neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung
an der Gesellschaft, das heißt im Verhältnis 2,49:1 zum Bezug angeboten. Das bedeutet,
jedem Aktionär wird für je zwei Komma neunundvierzig von ihm bereits gehaltene Aktien
eine Neue Aktie zum Ausgabebetrag von EUR 1,50 (in Worten: ein Euro und fünfzig Cent)
zum Bezug und zur Zeichnung angeboten (das „Bezugsrecht“).

Das Bezugsrecht, auch für die nachfolgend definierten Übrigen Aktien, besteht ausschließlich
für Aktionäre der Gesellschaft. Ein Handel mit Bezugsrechten ist nicht vorgesehen,
auch kein solcher ausschließlich im Aktionärskreis. Die Gesellschaft wird keinen entgeltlichen
An- oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln oder einen solchen organisieren. Es
besteht daher gemäß Artikel 1 Abs. 4 b) der Verordnung (EU) 2017/​1129 vom 14. Juni
2017 keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts gemäß Artikel 3
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/​1129 vom 14. Juni 2017.

Das Bezugsrecht kann von jedem Aktionär nur innerhalb der nachfolgenden Bezugsfrist
ausgeübt werden. Die Frist beginnt am Samstag, den 12. März 2022, und endet am Montag,
den 28. März (einschließlich) (die „Bezugsfrist“).

Die bitkasten AG fordert ihre Aktionäre daher auf, ihre Bezugsrechte auf die Neuen
Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Kapitalerhöhung bis spätestens zum

Montag, den 28. März 2022 (einschließlich)

bei der bitkasten AG auszuüben. Die Ausübung des Bezugsrechts hat durch die von der
bitkasten AG überlassenen Zeichnungsscheine zu erfolgen. Die Bezugsfrist ist also
zugleich die Zeichnungsfrist. Maßgeblich für die Wahrung der Bezugs- und Zeichnungsfrist
ist der Eingang des ausgefüllten Zeichnungsscheins bei der bitkasten AG. Zeichnungsscheine,
die erst nach Ablauf der Bezugsfrist bei der Gesellschaft eingehen, haben keine Rechtswirkungen.
Das Bezugsrecht dieses Aktionärs ist dann insoweit ausgeschlossen. Der Zeichnungsschein
ist ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an die Gesellschaft zu senden. Zeichnungsscheine,
die die in § 185 Abs. 1 AktG genannten Angaben nicht enthalten und/​oder nicht eigenhändig
unterschrieben sind, sind nichtig (§§ 185 Abs. 2 AktG, 125 S. 1 BGB).

Wenn und soweit ein Aktionär sein Bezugsrecht hinsichtlich der Neuen Aktien ausübt,
ist der Ausgabebetrag von EUR 1,50 (in Worten: einem Euro und fünfzig Cent) je Neuer
Aktie für sämtliche von dem Aktionär bezogenen Neuen Aktien spätestens bis einschließlich
Montag, den 4. April 2022 auf dem Konto der Gesellschaft mit der IBAN DE84 7604 0061
0520 2353 00 und der BIC COBADEFFXXX (das „Gesellschaftskonto“) einzubezahlen.

Nach Ablauf der Bezugsfrist können die nicht von den Aktionären bezogenen Neuen Aktien
(die „Übrigen Aktien“) bezugswilligen Aktionären und Dritten zu den genannten Ausgabebedingungen
zum Bezug angeboten werden.

Die Frist zum Bezug der Übrigen Aktien beginnt mit dem Ablauf der Bezugsfrist und
endet am Montag, den 11. April 2022 (einschließlich). Die Ausübung des Bezugsrechts
hat auch hinsichtlich der Übrigen Aktien durch die von der bitkasten AG überlassenen
Zeichnungsscheine zu erfolgen. Die Bezugsfrist ist also auch bezüglich der Übrigen
Aktien zugleich die Zeichnungsfrist. Bezugserklärungen hinsichtlich Übriger Aktien,
die erst nach Ablauf dieser weiteren Bezugsfrist für Übrige Aktien bei der Gesellschaft
eingehen, haben keine Rechtswirkungen. Der Ausgabebetrag für jede bezogene Übrige
Aktie ist in voller Höhe binnen 10 Tagen nach Ablauf der vorgenannten Bezugsfrist
für die Übrigen Aktien auf das Gesellschaftskonto einzuzahlen.

Die Zeichnung der Neuen Aktien wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung
nicht bis zum Freitag, den 8. Juli 2022 (einschließlich) in das Handelsregister eingetragen
worden ist.

Die Annahme dieses Angebots zum Bezug von Aktien kann außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland Beschränkungen unterliegen. Personen, die dieses Angebot außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland annehmen möchten, sollten sich über die Beschränkungen,
die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland existieren, informieren und diese einhalten.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act
noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten
von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert
werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S.
Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten
Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung
an U.S.-Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Der Vorstand

Christian Gericke
Vorstandsvorsitzender

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