Black Pearl Digital AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Black Pearl Digital AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 16.04.2019

Black Pearl Digital AG

München

ISIN DE000A2BPK34

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, 31. Mai 2019, 10:00 Uhr (MESZ),
im Konferenzbereich des ecos office center München
(Zugang über die Landshuter Allee 8, 3. Etage),
Landshuter Allee 8-10, 80637 München,

ein.

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß §§ 172, 173 des Aktiengesetzes (AktG) am 09. April 2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Jörg Geißelmaier, geschäftsansässig: c/o CONLATA Geißelmaier & Partner mbH, Langenmantelstraße 14, 86153 Augsburg, für das Geschäftsjahr 2019 zum Abschlussprüfer zu bestellen.

5.

Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 der aktuellen Satzung (in der Fassung vom 7. Februar 2019) eine Vergütung, wenn die Hauptversammlung diese durch Beschluss festlegt. Um den Aufsichtsratsmitgliedern den Aufwand für Ihre Tätigkeit angemessen zu vergüten, den Entwicklungen bei Aufsichtsratsvergütungen Rechnung zu tragen und weiterhin qualifizierte Kandidaten für den Aufsichtsrat halten und gewinnen zu können, soll eine Vergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr festgelegt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 sowie in den nachfolgenden Geschäftsjahren eine feste Vergütung in Höhe von jeweils EUR 800,00 p.a., der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Sofern die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. das Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht während des gesamten Geschäftsjahrs besteht, wird die vorgenannte Vergütung pro rata temporis bezahlt. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben. Diese Vergütung gilt, bis die Hauptversammlung etwas anderes beschließt.“

II.

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden („Anmeldung“) und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen („Nachweis“). Die Anmeldung bedarf der Textform und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein ebenfalls in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 10. Mai 2019 (somit 10. Mai 2019, 00:00 Uhr MESZ), zu beziehen („Nachweiszeitpunkt“). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; das heißt, Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft spätestens am Freitag, 24. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse eingehen:

Black Pearl Digital AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per E-Mail an: inhaberaktien@linkmarketservices.de
oder per Telefax an: +49 89 21027-289
2.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, unter entsprechender Vollmachtserteilung ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Übersendung des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes und eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch ein diesem gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.

3.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Montag, 6. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen. Wir bitten, ein derartiges Verlangen an folgende Adresse zu senden:

Black Pearl Digital AG
Der Vorstand
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

4.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind vor der Hauptversammlung ausschließlich zu richten an:

Black Pearl Digital AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per E-Mail an: antraege@linkmarketservices.de
oder per Telefax an: +49 89 21027-298.

Bis spätestens Donnerstag, 16. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter

www.blackpearl.digital

im Bereich Investor Relations -> Hauptversammlung zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 16. Mai 2019 ebenfalls auf der genannten Internetseite zugänglich gemacht.

5.

Hinweis zum Datenschutz

Die Black Pearl Digital AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Black Pearl Digital AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Etwaige Dienstleister der Black Pearl Digital AG, welche ggf. zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Black Pearl Digital AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Black Pearl Digital AG.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Black Pearl Digital AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@blackpearl.digital

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Black Pearl Digital AG
vertreten durch den Vorstand Dr. Florian Pfingsten
Dessauer Straße 6
80992 München

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

München, im April 2019

Black Pearl Digital Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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