BlackRock Asset Management Deutschland AG – Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
BlackRock Asset Management Deutschland AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG 02.10.2019

BlackRock Asset Management Deutschland AG

München

Bekanntmachung von Stimmrechtsmitteilungen nach § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Gesellschaft BlackRock Finance Europe Limited mit Sitz in London (Großbritannien) eingetragen im Register (Companies House) unter Nr. 07075607 hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) und dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG (§ 20 Abs. 4 AktG) gehören.

2.

Die Gesellschaft BlackRock Cayman West Bay IV Limited mit Sitz in Georgetown (Cayman Islands), eingetragen im Register (Cayman Islands General Registry) von Cayman Islands unter Nr. 328328 hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) und dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG (§ 20
Abs. 4 AktG) gehören.

3.

Die Gesellschaft BlackRock Cayman West Bay Finco Limited mit Sitz in Georgetown (Cayman Islands), eingetragen im Register (Cayman Islands General Registry) von Cayman Islands unter Nr. 328151 hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) und dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG (§ 20 Abs. 4 AktG) gehören.

4.

Die Gesellschaft BlackRock Cayman 1 LP mit Sitz in Georgetown (Cayman Islands), eingetragen im Register (Cayman Islands General Registry) von Cayman Islands unter Nr. 93081 hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) und dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG (§ 20 Abs. 4 AktG) gehören.

5.

Die Gesellschaft BlackRock Cayman 1 LP mit Sitz in Georgetown (Cayman Islands), eingetragen im Register (Cayman Islands General Registry) von Cayman Islands unter Nr. 93081 hat als Rechtsnachfolger der BlackRock UK 1 LP mitgeteilt, dass der liquidierten BlackRock UK 1 LP nicht mehr der vierte Teil der Aktien und dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG mehr gehören, die ihr über ihre Beteiligung an der BlackRock Finco UK Limited gemäß § 16 Abs. 4 AktG gehörten
(§ 20 Abs. 5 AktG).

6.

Die Gesellschaft BlackRock Cayman 1 LP mit Sitz in Georgetown (Cayman Islands), eingetragen im Register (Cayman Islands General Registry) von Cayman Islands unter Nr. 93081 hat als Rechtsnachfolger der BlackRock West Bay III Limited mitgeteilt, dass der liquidierten BlackRock West Bay III Limited nicht mehr der vierte Teil der Aktien und dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG mehr gehören, die ihr über ihre Beteiligung an der BlackRock Finco UK Limited gemäß § 16 Abs. 4 AktG gehörten (§ 20 Abs. 5 AktG).

 

München, 27. September 2019

Der Vorstand

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