Blitz F21-844 AG
(künftig: Zurich Sander Vermögensverwaltungs AG (Deutschland))
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG
Die Blitzstart Holding AG, München, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass
ihr keine Beteiligung mehr an unserer Gesellschaft nach § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs.
4 AktG gehört und ihr damit auch keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs.
1 AktG an unserer Gesellschaft gehört.
Die Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland), Frankfurt am Main, hat uns
gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als ein Viertel der Aktien
an unserer Gesellschaft unmittelbar gehört.
Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Zürich/Schweiz, sowie die Zurich Insurance
Group Ltd., Zürich/Schweiz, haben uns jeweils gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass
ihnen mehr als ein Vierteil der Aktien an unserer Gesellschaft mittelbar gehört. Der
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG und der Zurich Insurance Group Ltd. wird dabei
die unmittelbare Beteiligung der Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)
jeweils gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet.
Die Deutscher Herold Aktiengesellschaft, Köln, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 4 i.V.m.
§ 16 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als ein Viertel der Aktien unmittelbar
und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft unmittelbar gehört.
Die Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland), Frankfurt am Main, die Zürich
Versicherungs-Gesellschaft AG, Zürich/Schweiz sowie die Zurich Insurance Group Ltd.,
Zürich/Schweiz, haben uns jeweils gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen eine
Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft mittelbar gehört. Der Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft
(Deutschland), der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG und der Zurich Insurance Group
Ltd. wird dabei die unmittelbare Beteiligung der Deutscher Herold Aktiengesellschaft
jeweils gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet.
Frankfurt am Main, im Dezember 2021
Blitz F21-844 AG
Der Vorstand
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