Blume 2000 Produktions AG: Umwandlung in GmbH

Blume 2000 Produktions AG

Norderstedt

Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsratsgemäß § 97 Abs. 1 AktG

Bei der Blume 2000 Produktions AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 4371 NO (nachfolgend auch die „Gesellschaft“ genannt), einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts, besteht derzeit gemäß §§ 95 ff. AktG ein Aufsichtsrat.

Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft durch Formwechsel nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln. Der Vorstand ist der Ansicht, dass nach Vollzug des Formwechsels in eine GmbH ein Aufsichtsrat bei der Gesellschaft nicht mehr zu bilden ist, da das Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) die Bildung eines Aufsichtsrats nicht zwingend vorsieht und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Regelungen nach dem Mitbestimmungsgesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz, nicht anwendbar sind.

Mit Wirksamwerden des Formwechsels der Gesellschaft in eine GmbH wird der bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft daher entfallen und ein neuer Aufsichtsrat nicht gebildet, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

Norderstedt, den 15. Dezember 2022

Blume 2000 Produktions AG

Der Vorstand

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