BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG, Braunschweig – Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG (Der Salzgitter Maschinenbau AG gehören keine Mehrheitsbeteiligungen mehr)

BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG

Braunschweig

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Salzgitter Maschinenbau AG, Salzgitter, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr an unserer Gesellschaft keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG mehr gehört und ihr auch keine Beteiligung im Sinne von § 20 Abs. 1 AktG von mehr als dem vierten Teil der Aktien unserer Gesellschaft mehr gehört.

Die BMA Holding GmbH, Braunschweig, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, als auch, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

 

Braunschweig, im Juli 2022

BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG

Der Vorstand

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