BN Automation AG: Einladung zur Hauptversammlung

BN Automation AG

Ilmenau

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir, der Vorstand der BN Automation AG, Ilmenau, laden Sie ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft, die am Freitag, 26.03.2021, 14:00 Uhr, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Gewerbepark „Am Wald“ 5a, 98693 Ilmenau.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BN Automation AG zum 30.09.2020, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019/​2020

Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter

www.bn-automation.com/​de/​investoren.html

zugänglich und können in unseren Geschäftsräumen am Sitz der BN Automation AG, Gewerbepark „Am Wald“ 5a, 98693 Ilmenau, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 3.168.901,90 € (davon 1.546.661,75 € Gewinnvortrag aus dem Vorjahr) der BN Automation AG für das Geschäftsjahr 2019/​2020 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von 1,93 € je B-Aktie,
gewinnberechtigt sind 213.272 B-Aktien
411.614,96 €
Zahlung einer Dividende von 1,88 € je A-Aktie,
gewinnberechtigt sind 426.544 A-Aktien
801.902,72 €
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 408.722,47 €
der verbleibende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen (Gewinnvortrag) 1.546.661,75 €
Bilanzgewinn 3.168.901,90 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/​2021 zu wählen.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

Auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 hat der Vorstand der BN Automation AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am Freitag, 26.03.2021, ab 14.00 Uhr mit Bild und Ton im Livestream über das Internet verfolgen. Die Einwahl über das Internetportal ist ab 13:30 Uhr möglich. Die Zugangsdaten zur Liveübertragung werden rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung auf elektronischem Wege mittels E-Mail an die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten übermittelt. Fragen können während der Hauptversammlung über eine Chatfunktion gestellt werden. Auf diesem Wege ist für Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, auch möglich, einen Widerspruch zur Niederschrift zur erklären.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich über Briefwahl ausüben.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 Abs. 3 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis Freitag, den 19.03.2021, bei der Gesellschaft eingegangen ist.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich durch Rücksendung des Anmeldebogens per Post oder durch Übermittlung des Anmeldebogens in elektronischer Form an die BN Automation AG unter der Anschrift

BN Automation AG, Gewerbepark „Am Wald“ 5a, 98693 Ilmenau
E-Mail-Adresse: ir@bn-automation.de

anmelden.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten, einen Intermediär (z.B. Kreditinstitut) oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Fall, die ihnen übersandten Formulare zusammen mit ihren jeweiligen Weisungen an einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens zu übergeben. Bevollmächtigte haben sich rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen.

Bei der Anmeldung können Sie auswählen, ob Sie an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen und Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben oder einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen wollen. Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren befinden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldbogen.

Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung sind Änderungen Ihrer Briefwahl noch wie folgt möglich: Sie können per Brief oder E-Mail an die oben genannte Adresse übermittelt werden, wo sie spätestens bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung eingegangen sein müssen, damit sie noch berücksichtigt werden können.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Jede A-Aktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht der B-Aktien ist ausgeschlossen; es lebt wieder auf, wenn der nach § 13 der Satzung zu zahlende Vorzug nicht oder nicht vollständig gezahlt wird. Wird der Vorzug für ein späteres Geschäftsjahr vollständig gezahlt, ist das Stimmrecht der B-Aktien ab diesem Zeitpunkt erneut ausgeschlossen.

In der letzten ordentlichen Hauptversammlung am 27.03.2020 wurde beschlossen, zugunsten der Liquiditätssicherung während der Corona-Krise auf eine Dividendenausschüttung vollständig zu verzichten. Der nach § 13 der Satzung zu zahlende Vorzug wurde somit nicht gezahlt, weshalb die B-Aktien für alle Beschlüsse dieser Hauptversammlung stimmberechtigt sind.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Anzahl der teilnahme- und stimmberechtigten A-Aktien auf 426.544 Stückaktien und die Anzahl der teilnahmeberechtigten und durch das Aufleben des Stimmrechts gemäß § 12 der Satzung ebenfalls stimmberechtigten B-Aktien auf 213.272 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen.

Anträge und Anfragen

Aktionäre können ihre Anträge und Anfragen zur Hauptversammlung ausschließlich an

BN Automation AG, Gewerbepark „Am Wald“ 5a, 98693 Ilmenau

oder per E-Mail an

ir@bn-automation.de

richten. Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die bis zum 11.03.2021, 24:00 Uhr, bei uns eingehen, sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unter der Internetadresse

www.bn-automation.com/​de/​hauptversammlung.php

veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ilmenau, den 12.02.2021

BN Automation AG

Der Vorstand

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