Bon Appétit Suisse AG – Hauptversammlung 2016

Bon Appétit Suisse AG

Landshut

Einladung zur Hauptversammlung der Bon Appétit Suisse AG

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein.

Sie findet am

Donnerstag, den 20. Juli 2016 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,

Isargestade 748, 84028 Landshut statt. Beginn ist um 09:00 Uhr.

Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung der
Bon Appétit Suisse AG am 20.07.2016

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des Vorstandsberichts über die aktuelle Lage der Gesellschaft

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Adressen für die Anmeldung und die Übersendung eventueller Gegenanträge

Wenn Sie Fragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese an Alexandra Cuciuffo unter der Nummer 0871 606799-32 oder per E-Mail an a.cuciuffo@wedis-group.com zu richten.

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären bitten wir bis spätestens 13.07.2016 der Gesellschaft (z.Hd. Frau Alexandra Cuciuffo) zukommen zu lassen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre haben die Möglichkeit, die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts einem Bevollmächtigten zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln.

Unterlagen

Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind ab dem 17.06.2016 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Isargestade 748, 84028 Landshut zur Einsicht ausgelegt und können dort eingesehen werden. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese Unterlagen auch zu.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bon Appétit Suisse AG

York Schulze

Vorstand

 

Vollmacht

Ich bevollmächtige

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Nachname bzw. Firma
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Vorname
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Ort

mich in der am 20. Juli 2016 stattfindenden Hauptversammlung der

Bon Appétit Suisse AG, Landshut

zu vertreten. Die Vollmacht umfasst den Widerruf anderweitig erteilter Vollmachten und die Ausübung sämtlicher versammlungsbezogener Rechte einschließlich der Erteilung einer Untervollmacht. Sie wird widerrufen unter der Bedingung der persönlichen Teilnahme des Vollmachtgebers an der Versammlung.

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Ort, Datum Aktionär

Untervollmacht

Hiermit erteile ich,
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im Rahmen der mir erteilten Vollmacht

Herrn/Frau
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Untervollmacht. Der Umfang der Untervollmacht entspricht dem Umfang der mir erteilten Vollmacht.

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Ort, Datum Unterschrift Bevollmächtigter
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