Bootmann AG Ottobrunn – Hauptversammlung

BOOTMANN AG

Ottobrunn bei München

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung

am 10. Oktober 2014, um 10:00 Uhr

in die Geschäftsräume des Münchner Notariats

GÖRK BERRINGER NOTARE
Karlsplatz 10
80335 München

mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.

Tagesordnung

TOP 1

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Wahl des Vorsitzenden der Hauptversammlung.

TOP 2

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Bootmann AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Karsten Berndt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Karsten Berndt für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Ibrahim Son.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Ibrahim Son für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Karsten Hütter.

Mit Schreiben vom 30.01.2014 legte Herr Karsten Hütter überraschend sein Amt als Vorstand der Bootmann AG nieder. Eine ordentliche Übergabe der in seiner Verantwortung stehenden Geschäftsvorfälle fand nicht statt.

Wegen dieses Verhaltens und Unstimmigkeiten aus seiner Tätigkeit, deren rechtliche Klärung noch aussteht, schlagen der Vorstand und Aufsichtsrat vor, dem Vorstand Karsten Hütter für das Geschäftsjahr 2013 KEINE Entlastung zu erteilen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Höhe der Vergütung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder wie folgt zu beschließen:

Jedes im Geschäftsjahr 2013 amtierende Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von € 2.400,00 pro Jahr, die in monatlichen Raten à € 200,00 ausbezahlt werden. Hat die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht im ganzen Geschäftsjahr 2013 bestanden, wird die Vergütung pro rata temporis gewährt, d.h. anteilig, entsprechend der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds im Geschäftsjahr 2013. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.

TOP 8

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Höhe der Vergütung der im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder wie folgt zu beschließen:

Aufsichtsratsvorsitzende 6.000,– EUR p.a.
Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende 4.800,– EUR p.a.
Aufsichtsratsmitglied 2.400,– EUR p.a.

Besteht die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht im ganzen Geschäftsjahr 2014, wird die Vergütung pro rata temporis gewährt, d.h. anteilig, entsprechend der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds im Geschäftsjahr 2014. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.

TOP 9

Beschlussfassung über den Versicherungsschutz der Aufsichtsratsmitglieder.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrates Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) zur Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit stellt. Sollte ein Mitglied des Aufsichtsrates bereits eine Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für das Aufsichtsratsmandat in der Bootmann AG abgeschlossen haben, erstattet die Bootmann AG die Kosten gegen Aufwandsnachweis.

TOP 10

Beschlussfassung über die Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags mit der 2enter GmbH.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den mit der 2enter GmbH abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag schnellstmöglich aufzuheben.

TOP 11

Beschlussfassung über die Liquidation oder Veräußerung der 2enter GmbH bis spätestens zum 31.12.2015.

Eine vom Vorstand in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat durchgeführte Risikoanalyse der Beteiligung an der 2enter GmbH hat ergeben, dass die Ertragskraft der 2enter GmbH in einem negativen Verhältnis zum Risiko aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit steht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 2enter GmbH bis spätestens zum 31.12.2015 zu liquidieren oder zu veräußern.

TOP 12

Beschlussfassung über Beendigung der Zusammenarbeit mit externen Freiberuflern als Berater und Beendigung der Dienstleistungs- und Werksverträge, die nur von externen Freiberuflern durchgeführt werden.

Eine vom Vorstand in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat durchgeführte Risikoanalyse bezüglich der längerfristigen Beschäftigung von externen Freiberuflern hat ergeben, dass es der Bootmann AG nicht möglich ist, festzustellen, ob es sich ggf. um Scheinselbständigkeit handeln könnte.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den Vorstand zu beauftragen, alle bestehenden Dienstleistungs- und Werksverträge, die nicht von internen Mitarbeitern durchgeführt werden können, bis zum 31.12.2014 zu beenden und den Vorstand anzuweisen, keine neuen Verträge dieser Art abzuschließen.

TOP 13

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage und Satzungsänderung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass das Grundkapital der Gesellschaft von € 50.000,00 um bis zu € 50.000,00 auf bis zu € 100.000,00 erhöht wird und zwar durch Ausgabe von neuen – auf den Inhaber lautenden – Stückaktien. Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2014, ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt. Der Ausgabepreis beträgt € 1,00.

Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts angeboten. Für jeweils eine auf den Inhaber lautende Stückaktie kann eine neue auf den Inhaber lautende Stückaktie bezogen werden. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Nicht von den Altaktionären bezogene neue Stückaktien können von den anderen Altaktionären gezeichnet werden. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. Einzelheiten zur Durchführung der Kapitalerhöhung regelt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung (Grundkapital und Aktien) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

 

Ottobrunn, im 1. September 2014

Karsten Berndt

– Vorstand –

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