Bosch Pensionsfonds AG: Angaben gemäß §§ 134b, 134c AktG

von Red. LG

Artikel

Bosch Pensionsfonds AG

Stuttgart

Angaben gemäß §§ 134b, 134c AktG
(Stand: Januar 2021)

I.      Angaben zur Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten gemäß § 134b AktG

Die Bosch Pensionsfonds AG (BPF) investiert in börsennotierte Gesellschaften (Portfoliogesellschaften) nur indirekt über Investmentvermögen sowie Beteiligungen, die von externen Vermögensverwaltern verwaltet werden.

Da die BPF selbst keine Aktionärsrechte ausübt, entfallen Angaben zur eigenen Mitwirkung. Die Ausübung der Stimm- sowie sonstigen Mitwirkungsrechte obliegt ausschließlich den Vermögensverwaltern. Die Angaben der Vermögensverwalter zu ihrer Mitwirkungspolitik und deren Umsetzung sowie zu ihrem Abstimmungsverhalten sind auf deren Internetseiten über die nachfolgenden Links öffentlich zugänglich:

Vermögensverwalter Links zu den Internetseiten der Vermögensverwalter
Universal Investment Deutschland https:/​/​www.universal-investment.com/​de/​permanent-seiten/​compliance/​mitwirkungspolitik
Universal Investment Luxemburg https:/​/​www.universal-investment.com/​de/​permanent-seiten/​profil/​luxemburg/​regulatorische-informationen/​stimmrechtsgrundsaetze-luxemburg

II.     Angaben zur Anlagestrategie und Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern gemäß § 134c AktG

Die BPF betreibt drei Pensionspläne, den leistungsorientierten Pensionsplan “BoschStabil“ sowie die beiden beitragsorientierten Pensionspläne “BoschRendit“ und “BoschRendit 2015“.

In den Anwärtersicherungsvermögen der beitragsorientierten Pensionspläne soll eine attraktive Rendite erwirtschaftet werden. Gleichzeitig sollen aber größere Schwankungen der Vermögenswerte möglichst vermieden werden. Deshalb stehen eine breite Streuung der Kapitalanlage und eine langfristig orientierte Anlagestrategie im Vordergrund. Das bedeutet konkret: Bis Alter 55 werden die Beiträge eher renditeorientiert investiert. Danach setzt ein Ablaufmanagement ein und der Fokus liegt auf dem Erhalt des Vermögens.

Nach Eintritt des Versorgungsfalls werden im Pensionsplan “BoschRendit“ die Höhe der monatlichen Altersrente sowie die Mindesthöhe dieser Altersrente durch Verrentung des vorhandenen Versorgungskapitals bestimmt. Die laufenden Leistungen nehmen durch Anpassungen an der Wertentwicklung der Kapitalanlage teil. Mit der Kapitalanlage wird mittel- bis langfristig ein Ergebnis mindestens in Höhe des Bewertungszinses angestrebt.

Während des Rentenbezugs soll die Kapitalanlage sicherstellen, dass Rentenabsenkungen im Pensionsplan “BoschRendit“ und Nachschüsse für die Trägerunternehmen im Pensionsplan “BoschStabil“ vermieden werden. Für Rentenleistungen im Pensionsplan “BoschRendit“, die versicherungsförmig erbracht werden, folgt die Kapitalanlage einer Wertsicherungsstrategie mit dem Ziel, jährlich eine Mindestrendite in Höhe des durchschnittlichen Rechnungszinses zu erwirtschaften.

Da die BPF als Unternehmenspensionsfonds Hauptdurchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung der Bosch-Gruppe in Deutschland ist und sie ihren Zweck ohne Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, besteht kein originäres Reputationsrisiko. Die Kapitalanlageergebnisse werden an die Versorgungsempfänger gemäß den Regelungen in den Pensionsplänen weitergegeben.

Die Festlegung der Anlagestrategien erfolgt durch den BPF-Vorstand. Er wird dabei von Fachdienstleistern und einem Anlageausschuss beraten. Das Kapitalanlagemanagement ist ausgegliedert. Ein unabhängiges Investment-Controlling überwacht das Kapitalanlagemanagement und stellt sicher, dass das Kapitalanlagemanagement gemäß den vom BPF-Vorstand festgelegten Anlagestrategien und den aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfolgt. In regelmäßigen Abständen werden die Anlagestrategien überprüft. Bei Bedarf werden Asset-Liability-Studien durchgeführt. Das Anlageuniversum wird erweitert, wenn dadurch eine Verbesserung des Rendite-Risiko-Profils ermöglicht wird.

Der Anlageschwerpunkt der Kapitalanlage liegt auf internationalen Aktien und verzinslichen Wertpapieren unterschiedlichster Bonität. Sonstige Anlagen wie Immobilien und Unternehmensbeteiligungen dienen als Beimischung. Im Bereich der versicherungsförmigen Rente wird überwiegend in Anlagen bei Lebensversicherungen investiert.

Im Sinne eines umfassenden Ansatzes werden in der Kapitalanlage auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Basis für die nachhaltige Kapitalanlage der BPF sind die Grundsätze für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (UN PRI). Darüber hinaus ist die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und die Unternehmensführung betreffender Faktoren in die Anlageprozesse der BPF integriert. Die Umsetzung erfolgt über die von der BPF ausgewählten externen Vermögensverwalter.

Die Verträge mit den Vermögensverwaltern werden grundsätzlich unbefristet abgeschlossen und sehen die üblichen gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten vor. Aufgrund der mit den Vermögensverwaltern getroffenen Vereinbarungen sind ausschließlich diese zur Ausübung der Stimmrechte befugt. Wertpapierleihegeschäfte finden derzeit nicht statt.

Die Leistung der Vermögensverwalter wird je nach Ausrichtung des Mandats bewertet. Im Regelfall werden für die Messung des Anlageerfolgs vorgegebene Benchmarks als Vergleichsmaßstab herangezogen. Bei Mandaten, die auf die Erzielung von absoluten Renditen ausgerichtet sind, erfolgt die Leistungsbewertung auf Basis erwarteter Zielrenditen. Die Vergütung richtet sich nach der Höhe des verwalteten Vermögens (Basispunktsätze). Spezielle Mandate können auch fixe Gebührenkomponenten enthalten.

Der Portfolioumsatz wird grundsätzlich nicht gesteuert, da dieser für die BPF keine relevante Messgröße zur Bewertung der Vermögensverwalter darstellt. Die Portfolioumsatzkosten hingegen werden bei der Bewertung der Leistung der Vermögensverwalter berücksichtigt.

 

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