BPMI Business Partner Munich International AG – Hauptversammlung 2018

BPMI Business Partner Munich International AG

Neubiberg

Amtsgericht München, HRB 131083

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am 31. August 2018
um 11 Uhr

in den Räumen des Verwaltungssitzes der Gesellschaft, Schillerstr. 22 in 83209 Prien stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1:

Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses

Vorstand und Aufsichtsrat haben den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von € 2.231,99 festgestellt. Der Aufsichtsrat hat hierüber einen Bericht erstellt, der mit dem Jahresabschluss in den Geschäftsräumen des Verwaltungssitzes der Gesellschaft in Prien, Schillerstr. 22 während der Geschäftszeiten von 9 Uhr bis 12 und von 14 bis 17 Uhr zur Einsicht ausliegt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 2:

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

dem Vorstand die Entlastung auszusprechen

dem Aufsichtsrat die Entlastung auszusprechen

TOP 3:

Lagebericht des Vorstandes

TEILNAHMERECHT

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) am 01. November 2005 haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung geändert. Für die Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gelten daher mangels abweichender Satzungsbestimmungen die neuen Gesetzesbestimmungen. Es besteht somit für die Hauptversammlung am 31. August 2018 die nachfolgend genannte Möglichkeit, wie Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (nachfolgend zusammen auch „Teilnahmeberechtigung“) erhalten können:

Eine Anmeldung oder ein Nachweis für den Anteilsbesitz ist nach der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung nicht erforderlich. Es steht damit allen Aktionären die Teilnahmeberechtigung zu.

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Vollmachten sind schriftlich zu erteilen.

Anfragen oder Anträge (einschließlich Gegenanträge) von Aktionären zur Hauptversammlung bitten wir innerhalb der gesetzlichen Fristen ausschließlich an die BPMI BUSINESS PARTNER MUNICH INTERNATIONAL AG, Schillerstr. 22, 83209 Prien zu richten.

 

Prien, den 20.07.2018

Jürgen Bornheim
– Vorstand –

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