BRAIN Biotech AG, Zwingenberg – Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023 / I

BRAIN Biotech AG

Zwingenberg

WKN 520394 /​ ISIN DE0005203947

Mitteilung gemäß § 49 Absatz (1) Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
– gemäß § 221 Absatz (2) Satz 3 AktG –

Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses
sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023 /​ I

Die ordentliche Hauptversammlung der BRAIN Biotech AG hat am 8. März 2023 zu Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, im Zeitraum bis zum 7. März 2028 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, nachrangige oder nicht nachrangige auf den Inhaber oder auf den Namen lautende, mit Wandlungs- und/​oder Optionsrechten und/​oder Wandlungspflichten ausgestattete Schuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente jeweils mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 40.000.000,00 Euro gegen Geld- und/​oder Sachleistung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder Wandlungspflichten für auf den Namen lautende Stückaktien der BRAIN Biotech AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von insgesamt bis zu 2.184.749,00 Euro zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Hauptversammlungsbeschluss bestimmten Fällen mit der Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht auszuschließen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats verwiesen, der am 27. Januar 2023 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung der BRAIN Biotech AG bekannt gemacht worden ist. Die Hauptversammlung hat den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen gefasst. Der Beschluss wird beim Handelsregister in Darmstadt (HRB 24758) hinterlegt.

Zugleich hat die ordentliche Hauptversammlung der BRAIN Biotech AG am 8. März 2023 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der vorstehend genannten Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu 2.184.749,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nach Maßgabe der zu Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung der BRAIN Biotech AG im Bundesanzeiger am 27. Januar 2023 bekannt gemachten Bestimmungen bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2023 /​ I) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

 

Zwingenberg, im März 2023

BRAIN Biotech AG

Der Vorstand

Comments are closed.