BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – 135. Hauptversammlung

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–
Bremen
135. ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre am 27. Mai 2015
Änderung der Tagesordnung durch Absetzen des Tagesordnungspunktes 6

Es wurde beschlossen, die im elektronischen Bundesanzeiger vom 17. April 2015 veröffentlichte Tagesordnung der auf den 27. Mai 2015 einberufenen 135. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– dahingehend zu ändern, dass der Tagesordnungspunkt 6 „Beschlussfassung über die variable Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014“ von der Tagesordnung abgesetzt wird.

Die Beschlussfassung sollte die Auswirkungen der für das Geschäftsjahr 2014 veränderten Rechnungslegungsgrundsätze auf das EBT der BLG-Gruppe neutralisieren. Stattdessen ist angedacht, ein verändertes Vergütungssystem zu entwickeln. Für das Geschäftsjahr 2014 verbleibt es daher bei der bisher vorgesehenen variablen Vergütung des Aufsichtsrates von insgesamt EUR 59.027,34.

Bremen, im Mai 2015

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–

DER VORSTAND

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–
Bremen
EINBERUFUNG
der
135. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre

am Mittwoch, dem 27. Mai 2015, um 10.00 Uhr,
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen
I.

TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Gruppenabschlusses, des Lageberichts sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2014 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Gruppenabschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Gruppenabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Beschlussfassung über die variable Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die variable Vergütung des Aufsichtsrats von insgesamt EUR 59.027,34 auf insgesamt EUR 76.641,09 zu erhöhen.

Die vorgeschlagene Erhöhung neutralisiert die Auswirkungen der für das Geschäftsjahr 2014 veränderten Rechnungslegungsgrundsätze auf das EBT der BLG-Gruppe.
II.

Hinweis

An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–, Bremen, (BLG AG) und der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, (BLG KG) zwei Unternehmen, die rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch eng verbunden sind. Diese stellen ab 2014 aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) gemeinsam den Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf.
III.

Weitere Angaben zur Einberufung
1.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens zum Ablauf des 20. Mai 2015 zugegangen sein:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–
c/o Computershare Operations Center
80249 München

Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Anmeldetages (20. Mai 2015) entsprechen, da nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 21. Mai 2015 bis einschließlich 27. Mai 2015 werden erst mit Gültigkeitsdatum 28. Mai 2015 verarbeitet und berücksichtigt.
2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von der Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen sich mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die Anmeldung genannten Adresse oder Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:

BLG-HV2015@computershare.de

Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ir.blg.de im Bereich „IR-Kalender und Veranstaltungen“ unter „Hauptversammlung“ verfügbar sein wird.
3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die Ausführungen des Abschnittes „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“ sinngemäß.
4.

Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes
a)

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beiliegen.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 26. April 2015, zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–
– Vorstand –
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen

Wir weisen darauf hin, dass der betreffende Aktionär nach § 122 Absatz 2 in Verbindung mit § 121 Absatz 1 des Aktiengesetzes und dem entsprechend anwendbaren § 142 Absatz 2 Satz 2 des Aktiengesetzes für ein Ergänzungsverlangen nachweisen muss, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Stellung des Antrages auf Ergänzung der Tagesordnung (entscheidend ist der Zugang des Antrages bei der Gesellschaft) Inhaber der Aktien ist und diese Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag hält.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden außerdem auf der Internetseite www.ir.blg.de im Bereich „IR-Kalender und Veranstaltungen“ unter „Hauptversammlung“ zur Verfügung gestellt.
b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge sinngemäß mit der Maßgabe, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–
Herrn Ralf Dreesmann
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen

Telefax: + 49 421 398-3785
E-Mail: rdreesmann@blg.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet auf www.ir.blg.de im Bereich „IR-Kalender und Veranstaltungen“ unter „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Dort finden unsere Aktionäre auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei werden die bis zum Ablauf des 12. Mai 2015 der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht nach Satz 1 erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus werden auch Auskünfte über die Lage der BLG LOGISTICS und der in den Gruppenabschluss einbezogenen Unternehmen erteilt.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die unter b) genannte Adresse für Gegenanträge zu übersenden. Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
5.

Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 3.840.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
6.

Unterlagen

Ab dem Zeitpunkt der Einberufung sind die zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ir.blg.de im Bereich „IR-Kalender und Veranstaltungen“ unter „Hauptversammlung“ zugänglich. Sie liegen ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a des Aktiengesetzes sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ir.blg.de im Bereich „IR-Kalender und Veranstaltungen“ unter „Hauptversammlung“ zugänglich.

Bremen, im April 2015

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–

DER VORSTAND

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–
Bremen
EINBERUFUNG
der
135. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre

am Mittwoch, dem 27. Mai 2015, um 10.00 Uhr,
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen
I.

TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Gruppenabschlusses, des Lageberichts sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2014 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Gruppenabschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Gruppenabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
II.

Hinweis

An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–, Bremen, (BLG AG) und der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, (BLG KG) zwei Unternehmen, die rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch eng verbunden sind. Diese stellen ab 2014 aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) gemeinsam den Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf.
III.

Weitere Angaben zur Einberufung
1.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens zum Ablauf des 20. Mai 2015 zugegangen sein:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–
c/o Computershare Operations Center
80249 München

Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Anmeldetages (20. Mai 2015) entsprechen, da nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 21. Mai 2015 bis einschließlich 27. Mai 2015 werden erst mit Gültigkeitsdatum 28. Mai 2015 verarbeitet und berücksichtigt.
2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von der Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen sich mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die Anmeldung genannten Adresse oder Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:

BLG-HV2015@computershare.de

Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ir.blg.de im Bereich „IR-Kalender und Veranstaltungen“ unter „Hauptversammlung“ verfügbar sein wird.
3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die Ausführungen des Abschnittes „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“ sinngemäß.
4.

Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes
a)

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beiliegen.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 26. April 2015, zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–
– Vorstand –
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen

Wir weisen darauf hin, dass der betreffende Aktionär nach § 122 Absatz 2 in Verbindung mit § 121 Absatz 1 des Aktiengesetzes und dem entsprechend anwendbaren § 142 Absatz 2 Satz 2 des Aktiengesetzes für ein Ergänzungsverlangen nachweisen muss, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Stellung des Antrages auf Ergänzung der Tagesordnung (entscheidend ist der Zugang des Antrages bei der Gesellschaft) Inhaber der Aktien ist und diese Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag hält.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden außerdem auf der Internetseite www.ir.blg.de im Bereich „IR-Kalender und Veranstaltungen“ unter „Hauptversammlung“ zur Verfügung gestellt.
b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge sinngemäß mit der Maßgabe, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–
Herrn Ralf Dreesmann
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen

Telefax: + 49 421 398-3785
E-Mail: rdreesmann@blg.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet auf www.ir.blg.de im Bereich „IR-Kalender und Veranstaltungen“ unter „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Dort finden unsere Aktionäre auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei werden die bis zum Ablauf des 12. Mai 2015 der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht nach Satz 1 erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus werden auch Auskünfte über die Lage der BLG LOGISTICS und der in den Gruppenabschluss einbezogenen Unternehmen erteilt.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die unter b) genannte Adresse für Gegenanträge zu übersenden. Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
5.

Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 3.840.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
6.

Unterlagen

Ab dem Zeitpunkt der Einberufung sind die zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ir.blg.de im Bereich „IR-Kalender und Veranstaltungen“ unter „Hauptversammlung“ zugänglich. Sie liegen ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a des Aktiengesetzes sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ir.blg.de im Bereich „IR-Kalender und Veranstaltungen“ unter „Hauptversammlung“ zugänglich.

Bremen, im April 2015

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–

DER VORSTAND

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