BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – 136. Hauptversammlung 2016

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–

Bremen

EINBERUFUNG
der
136. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre

am Dienstag, dem 24. Mai 2016, um 10.00 Uhr,
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen

 

I. TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Gruppenabschlusses, des Lageberichts sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2015 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Gruppenabschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Gruppenabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 (2) und (4) der Satzung wie folgt zu ändern:

(2)

Weiterhin erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine feste, zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft zahlbare Vergütung von jährlich Euro 8.300,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Dreifache, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses, sofern er nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, das Doppelte dieser Vergütung. Mitglieder des Aufsichtsrates, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig.

(4)

Die in den Absätzen (1) bis (3) genannten Beträge gelten für Tätigkeiten ab dem 01.01.2017.

§ 17 der Satzung erhält damit folgenden Wortlaut:

(1)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten zur Abgeltung von Fahrtkosten und sonstigen Aufwendungen eine Pauschalvergütung von Euro 500,00 pro Sitzung. Darüber hinausgehende Aufwendungen werden in der nachgewiesenen Höhe erstattet.

(2)

Weiterhin erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine feste, zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft zahlbare Vergütung von jährlich Euro 8.300,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Dreifache, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses, sofern er nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, das Doppelte dieser Vergütung. Mitglieder des Aufsichtsrates, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig.

(3)

Die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss bzw. im Personalausschuss wird jeweils jährlich zusätzlich mit einem Betrag von Euro 1.000,00 vergütet.

(4)

Die in den Absätzen (1) bis (3) genannten Beträge gelten für Tätigkeiten ab dem 01.01.2017.

Vorstand und Aufsichtsrat halten eine angemessene feste Vergütung für besser geeignet, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllende Kontrollfunktion des Aufsichtsrates Rechnung zu tragen.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– möchte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Eine Darstellung dieses Systems finden unsere Aktionäre im Vergütungsbericht, der Bestandteil des Geschäftsberichts ist. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wird zudem in der Hauptversammlung erläutert.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das bestehende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.

II. Hinweis

An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–, Bremen, und der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, zwei Unternehmen, die rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch eng verbunden sind. Diese stellen seit 2014 aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf.

III. Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens zum Ablauf des 17. Mai 2016 zugegangen sein:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–
c/o Computershare Operations Center
80249 München

Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Anmeldetages (17. Mai 2016) entsprechen, da nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis einschließlich 24. Mai 2016 werden erst mit Gültigkeitsdatum 25. Mai 2016 verarbeitet und berücksichtigt.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von dem Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen sich mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die Anmeldung genannten Adresse oder Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:

BLG-HV2016@computershare.de

Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.blg-logistics.com/ir im Bereich „Hauptversammlung“ verfügbar sein wird.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die Ausführungen des Abschnittes „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“ sinngemäß.

4.

Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes

a)

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist Samstag, der 23. April 2016, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind. Bei Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten.

Etwaige Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand zu richten und an folgende Adresse zu übermitteln:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–
– Vorstand –
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden außerdem auf der Internetseite www.blg-logistics.com/ir im Bereich „Hauptversammlung“ zur Verfügung gestellt.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge sinngemäß mit der Maßgabe, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–
Herrn Ralf Dreesmann
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen

Telefax: + 49 421 398-3785
E-Mail: ralf.dreesmann@blg.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet auf www.blg-logistics.com/ir im Bereich „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Dort finden unsere Aktionäre auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei werden die bis zum Ablauf des 09. Mai 2016 der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht nach Satz 1 erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus werden auch Auskünfte über die Lage der BLG LOGISTICS und der in den Gruppenabschluss einbezogenen Unternehmen erteilt.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die unter b) genannte Adresse für Gegenanträge zu übersenden. Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

5.

Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 3.840.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

6.

Unterlagen

Ab dem Zeitpunkt der Einberufung sind die zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.blg-logistics.com/ir im Bereich „Hauptversammlung“ zugänglich. Sie liegen ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a des Aktiengesetzes sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.blg-logistics.com/ir im Bereich „Hauptversammlung“ zugänglich.

 

Bremen, im April 2016

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
–Aktiengesellschaft von 1877–

DER VORSTAND

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