Brilliant AktiengesellschaftGnarrenburgISIN DE0005272702
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Brilliant AG zum 31. Dezember 2021 |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §
16 Absatz 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens
8. Juni 2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Berechtigungsnachweis
ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut
zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung (der „Nachweisstichtag“), d.h. Mittwoch, 25. Mai 2022, 00:00 Uhr, zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Brilliant
AG unter der folgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, 8. Juni 2022, 24:00 Uhr, zugehen:
Brilliant AG
c/o UBJ
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden
Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert
haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird
in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Ein Aktionär, der sich zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis seines Anteilsbesitzes
erbracht hat (s.o.), kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären oder
eine Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf, und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft
bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Ein Vollmachtsformular erhalten
die Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die erteilte Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft
nachzuweisen. Dies kann durch Vorlage der Vollmacht bei der Einlasskontrolle geschehen;
daneben ist eine Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die
unten genannte Kontaktadresse möglich. Das Textformerfordernis gilt nicht für die
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären und sonstigen
geschäftsmäßig Handelnden i.S.v. § 135 AktG; hier sind aber in der Regel Besonderheiten
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären außerdem an, sich durch einen von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der Weisungen aus. Diejenigen Aktionäre,
die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen
wollen, müssen sich ebenfalls zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbringen (s.o.). Die weiteren notwendigen Unterlagen und Informationen sowie ein
Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung ist) oder von
Abschlussprüfern übersenden. Solche Anträge (nebst einer etwaigen Begründung) und
Wahlvorschläge sind ausschließlich an die unten genannte Kontaktadresse zu richten.
Spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 31. Mai 2022, 24:00 Uhr, der Gesellschaft unter der unten genannten Kontaktadresse zugegangene ordnungsgemäße
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter
https://www.brilliant-ag.eu/investor-relations
einschließlich des Namens des Aktionärs und im Fall von Gegenanträgen einer etwaigen
Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen,
verarbeitet die Brilliant Aktiengesellschaft personenbezogene Daten (Name, Anschrift,
gegebenenfalls E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und
Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung
zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Brilliant Aktiengesellschaft die
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1
lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Dienstleister der Brilliant Aktiengesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Brilliant Aktiengesellschaft
nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Brilliant
Aktiengesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert
und anschließend gelöscht.
Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die
über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich
haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung
der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht
auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen
Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe
nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf
Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.
Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der Brilliant Aktiengesellschaft unentgeltlich
über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Brilliant Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Brilliantstraße 1
27442 Gnarrenburg
Telefax: +49 (0) 4763 – 89171
Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Kontaktadresse
Mit Ausnahme der Anmeldung zur Hauptversammlung, des Nachweises des Anteilsbesitzes
(siehe Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts“) sowie der Geltendmachung der Rechte im Rahmen der Informationen
zum Datenschutz (siehe Abschnitt „Information zum Datenschutz für Aktionäre“) sind
alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
an folgende Kontaktadresse zu richten:
Brilliant Aktiengesellschaft
Investor Relations
Brilliantstraße 1
27442 Gnarrenburg
Telefax: +49 (0) 4763 – 89 130
E-Mail: investorrelations@brilliant-ag.com
Gnarrenburg, im Mai 2022
Brilliant Aktiengesellschaft
Der Vorstand