Brilliant Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Brilliant Aktiengesellschaft

Gnarrenburg

ISIN DE0005272702
WKN 527270

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit die Aktionäre der Brilliant Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Gnarrenburg zu der

am Donnerstag,
dem 28. Juli 2016
um 14.30 Uhr

in den Geschäftsräumen der

Brilliant Aktiengesellschaft,
Brilliantstraße 1,
27442 Gnarrenburg

stattfindenden

37. Ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Brilliant AG zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Absatz 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 21. Juli 2016, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Als Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (der „Nachweisstichtag“), d.h. Donnerstag, 7. Juli 2016, 00:00 Uhr, zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Brilliant AG unter der folgenden Adresse bis spätestens Donnerstag, 21. Juli 2016, 24:00 Uhr, zugehen:

Brilliant AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS/FWA
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Fax: +49 (0) 421- 3603 153
E-Mail: hv@neelmeyer.de

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Ein Aktionär, der sich zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (s.o.), kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf, und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die erteilte Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen. Dies kann durch Vorlage der Vollmacht bei der Einlasskontrolle geschehen; daneben ist eine Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die unten genannte Kontaktadresse möglich. Das Textformerfordernis gilt nicht für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären und sonstigen geschäftsmäßig Handelnden i.S.v. § 135 AktG; hier sind aber in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären außerdem an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der Weisungen aus. Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen sich ebenfalls zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbringen (s.o.). Die weiteren notwendigen Unterlagen und Informationen sowie ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung ist) oder von Abschlussprüfern übersenden. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die unten genannte Kontaktadresse zu richten. Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.

Spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 13. Juli 2016, 24:00 Uhr, der Gesellschaft unter der unten genannten Kontaktadresse zugegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.brilliant-ag.de/unternehmen/investor-relations.html einschließlich des Namens des Aktionärs und im Fall von Gegenanträgen der Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

Kontaktadresse

Mit Ausnahme der Anmeldung zur Hauptversammlung und des Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) sind alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung an folgende Kontaktadresse zu richten:

Brilliant Aktiengesellschaft
Investor Relations
Brilliantstraße 1
27442 Gnarrenburg
Telefax: +49 (0) 4763 – 89 130
E-Mail: investorrelations@brilliant-ag.com

 

Gnarrenburg, im Juni 2016

Brilliant Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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