Brockhaus Technologies AG: Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Brockhaus Technologies AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000A2GSU42 /​ WKN A2GSU4

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand der Brockhaus Technologies AG („Gesellschaft„) hat am 29. November 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung („Genehmigtes Kapital 2020“) das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 560.829 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“), gegen Sacheinlage um EUR 560.829,00 zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird, gewinnberechtigt. Die Ausgabe der Neuen Aktien steht im Zusammenhang mit dem Erwerb der Bikeleasing-Gruppe durch die Gesellschaft.

Gegenstand der Sacheinlage sind insgesamt 2.954 Geschäftsanteile an der BCM Erste Beteiligungs GmbH.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 5 Abs. 5 Unterabsatz 2 (ii) der Satzung der Gesellschaft (Kapitalerhöhung zur Gewährung von Aktien gegen Sacheinlagen) ausgeschlossen.

Nach Durchführung wird die Kapitalerhöhung zum Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt (HRB 109637) angemeldet und die neuen Aktien werden nach Eintragung der Kapitalerhöhung zum regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.

 

Frankfurt am Main, im 30. November 2021

Brockhaus Technologies AG

Der Vorstand

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