Brockhaus Technologies AG
Frankfurt am Main
ISIN DE000A2GSU42 / WKN A2GSU4
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG wg. Beschlussfassung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Die Hauptversammlung der Brockhaus Technologies AG vom 22. Juni 2022 hat eine Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien bis zum 21. Juni 2027 sowie zur Verwendung der so erworbenen eigenen Aktien beschlossen – jeweils nach Maßgabe des Beschlussvorschlags, der unter dem Tagesordnungspunkt 8 als Bestandteil der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger vom 11. Mai 2022 bekanntgemacht worden ist. Die aufgrund der beschlossenen Ermächtigung erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.
Frankfurt am Main, im Juni 2022
Brockhaus Technologies AG
Der Vorstand