Brockhaus Technologies AG, Frankfurt am Main – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG wg. Beschlussfassung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Brockhaus Technologies AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000A2GSU42 /​ WKN A2GSU4

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG wg. Beschlussfassung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die Hauptversammlung der Brockhaus Technologies AG vom 22. Juni 2022 hat eine Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien bis zum 21. Juni 2027 sowie zur Verwendung der so erworbenen eigenen Aktien beschlossen – jeweils nach Maßgabe des Beschlussvorschlags, der unter dem Tagesordnungspunkt 8 als Bestandteil der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger vom 11. Mai 2022 bekanntgemacht worden ist. Die aufgrund der beschlossenen Ermächtigung erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2022

Brockhaus Technologies AG

Der Vorstand

 

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