Brockhaus Technologies AG – Zulassungsbeschluss

Brockhaus Technologies AG

Frankfurt am Main

Zulassungsbeschluss

Zum regulierten Markt wurden mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten
Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen:

Stück 560.829

(Euro 560.829,00)

auf den Namen lautende Stammaktien

in Form von nennwertlosen Stückaktien

– mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 –

aus einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage aus genehmigtem Kapital

(Genehmigtes Kapital 2020/​II) vom Februar 2022

und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 01.01.2021

– dauerhaft globalverbrieft –

– ISIN DE000A2GSU42 –

der

Brockhaus Technologies AG, Frankfurt am Main

 

Frankfurt am Main, 01.03.2022

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung

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