Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018 – Ergänzung

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft

Remscheid

WKN: 527550 / A2LQ7Q
ISIN: DE0005275507 / DE000A2LQ7Q1y

Die ordentliche Hauptversammlung der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft wurde für Freitag, den 31. August 2018, um 10:00 Uhr im Sheraton München Arabellapark Hotel, Arabellastraße 5, 81925 München, einberufen. Am 03.08.2018 hat eine Aktionärin (nachfolgend „Antragstellerin“) gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 10 und 11 und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt (Ergänzungsverlangen). Dem Ergänzungsverlangen kommt die Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft hiermit nach.

Tagesordnung

10.

Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Michael Nagel

Die Antragstellerin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Herr Michael Nagel wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats der Brüder Mannesmann AG abberufen.“

11.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Antragstellerin schlägt vor, im Falle der Abberufung von Herrn Michael Nagel als Aufsichtsratsmitglied in der Hauptversammlung am 31. August 2018 folgenden Beschluss zu fassen:

„Als Nachfolger für Herrn Michael Nagel wird mit sofortiger Wirkung Herr Michael Auracher, wohnhaft in Neubiberg, selbständiger Portfoliomanager und Geschäftsführer der H.E.A.T Mezzanine Advisory GmbH, Ottobrunn,

in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.“

Die Antragstellerin hat folgende Begründung mitgeteilt:

Die ordentliche Hauptversammlung vom 28. November 2017 hat die Herren Prof. Dr. Michael Nelles, Michael Nagel und Frank Schafstein zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt, und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Soweit Herr Michael Nagel unter Tagesordnungspunkt 10 als Mitglied des Aufsichtsrates abberufen wird, ist ein Nachfolger für ihn zu wählen, um die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats aufrecht zu erhalten. Der Aufsichtsrat besteht gem. §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 10 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Herr Michael Auracher ist bereits unter Tagesordnungspunkt 7 – vorbehaltlich der Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder, welche unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen werden soll – zur Wahl vorgeschlagen, so dass seine Eignung für die Amtsübernahme auch von der Gesellschaft bestätigt ist.

 

Remscheid, im August 2018

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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