BRW Finanz AG – 14. Ordentliche Hauptversammlung

BRW Finanz AG

Braunschweig

Einladung zur 14. Ordentlichen Hauptversammlung der BRW Finanz AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie, als unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein, zu der am

Donnerstag, den 23.06.2022 um 16.00 Uhr

in den Räumen des

Arbeitgeberverband Region Braunschweig e.V., Wilhelmitorwall 32,
38118 Braunschweig,

stattfindenden

14. Ordentlichen Hauptversammlung

mit folgender Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der BRW Finanz AG zum 31.12.2021,
des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns der BRW Finanz
AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 nebst Erläuterungsbericht
des Vorstands

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der BRW Finanz AG per 31.12.2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 3.417.345,14.
EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 8 % auf die stimmrechtslosen Vorzugsaktien
von 747.526 Euro abzgl. Eigene Aktien 67.500 Stück, demnach 680.026 Stückaktien zu
je 0,08 EUR je Aktie
EUR 54.402,08

sowie

Ausschüttung einer Dividende von 10 % auf das gezeichnete Kapital von 2.242.578,00
EUR abzgl. Eigene Aktien von 154.000 Stück, demnach 2.088.578 Stückaktien zu je 0,10
EUR je Aktie
EUR 208.857,80

sowie

Ausschüttung einer Sonderdividende von weiteren 5 % auf das gezeichnete Kapital von
2.242.578,00 EUR abzgl. Eigene Aktien von 154.000 Stück, demnach 2.088.578 Stückaktien
zu je 0,05 EUR je Aktie
EUR 104.428,90
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 3.049.656,36

Die Dividende und Sonderdividende wird am 24.06.2022 ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021
Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Heßler Mosebach Wirtschaftsprüfer
Steuerberater, Esperantostraße 8, 60596 Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet turnusgemäß mit Ablauf der 14. Ordentlichen
Hauptversammlung.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
des Aktiengesetzes.

Vom Aufsichtsrat wird die Wiederwahl der Herren

Dr. Wolf-Michael Schmid, Helmstedt, (selbst. Unternehmer, Geschäftsführer)

Sebastian Ebel, Braunschweig (Vorstand TUI AG)

Dr. Max- Georg Büchner, Hannover (Geschäftsführer und selbst. Unternehmer)

als Mitglieder des Aufsichtsrates vorgeschlagen.

Bei den vorgeschlagenen Kandidaten liegen keine Hinderungsgründe im Sinn des § 100
AktG vor.

Herr Dr. Wolf-Michael Schmid hat folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:

TRATON SE (börsennotiert)

Öffentliche Versicherung Braunschweig (nicht börsennotiert)

Herr Sebastian Ebel hat folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

EVES Information Technology AG (Vorsitzender) (nicht börsennotiert)

Compass Group Deutschland GmbH (nicht börsennotiert)

Die Amtszeit des neuen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt.

Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

7.

Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien
sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG Eigene Aktien im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe
der folgenden Bestimmungen zu erwerben.

Diese Ermächtigung gilt bis zum 22.06.2027 und betrifft ausschließlich Stammaktien.
Sie ist insgesamt auf einen Anteil von 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung
der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der
Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt.

Die Ermächtigung erlaubt den Erwerb Eigener Aktien im ganzen Umfang oder in Teilbeträgen
sowie den einmaligen oder mehrmaligen Erwerb.

Der Erwerbspreis darf zwischen EUR 10,00 und EUR 25,00 je Aktie betragen. Die tatsächliche
Höhe des Erwerbspreises wird durch ein externes Gutachten bestätigt. Die Festlegung
erfolgt einmal jährlich zeitnah nach der Hauptversammlung.

Ein Andienungsrecht der Aktionäre wird nicht ausgeschlossen.

Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen
Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Der Vorstand ist ermächtigt, die Einziehung
mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit einer Kapitalherabsetzung zu verbinden, das Grundkapital
um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals
herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung
entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne
Kapitalherabsetzung in der Weise erfolgen, dass sich durch die Einziehung der Anteil
der übrigen Stückaktien der Gesellschaft am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht.
Der Vorstand wird gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3, 2. Hs. AktG ermächtigt, die Angabe der
Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen.

Die vorstehende Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen ausgenutzt
werden.

Vorlagen

Jedem Aktionär werden auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift/​Kopie
überlassen:

 

der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der BRW Finanz AG zum 31.12.2021

der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

der Erläuterungsbericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2021

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch (Aktienregister)
der Gesellschaft eingetragen sind. Berichtigungen des Aktienregisters auf Grund von
Aktienübertragungen werden bis zum Ablauf des 5. Tages vor der Hauptversammlung vorgenommen.

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Ein Bevollmächtigter, der nicht Aktionär ist oder nicht zur
Berufsverschwiegenheit als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater verpflichtet
ist, kann zurückgewiesen werden. In der Anlage 1 finden Sie eine Vertretervollmacht,
die bitte diejenigen Aktionäre, die sich vertreten lassen wollen, bis zum Tag vor
der Versammlung ausgefüllt und unterzeichnet an die Gesellschaft zurückschicken mögen.

Anträge und Anfragen von Aktionären

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG richten Sie bitte an die nachfolgend genannte
Anschrift:

BRW Finanz AG
Wilhelmitorwall 31
38118 Braunschweig

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen
den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn sie mindestens
14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 8. Juni 2022 24 Uhr, der Gesellschaft
zugehen.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten
umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse,
den jeweiligen Aktienbestand, die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten, die Stimmabgabe
sowie im Vorfeld der Hauptversammlung eingereichte Fragen. Je nach Lage des Falls
kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Für die Datenverarbeitung
ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist,
den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie
die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage
für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die Gesellschaft
beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung einen Dienstleister und Berater für das
HV-Abstimmungstool. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Der Dienstleister
und Berater verarbeitet diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den
Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist
oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat. Sie haben
unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren
Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte
können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@brw.de
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

BRW Finanz AG
Datenschutz
Wilhelmitorwall 31
38118 Braunschweig

Mit freundlichen Grüßen

 

Kerstin Borchardt                Thomas Ritterbusch                Bastian Bosse

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